Das Wichtigste auf den Punkt gebracht
- Aus einer Kilowattstunde Strom wird in einer Infrarotheizung eine Kilowattstunde Wärme, in einer Wärmepumpe im Mittel 3,4.
- Für 15.000 Kilowattstunden Wärme sind das 15.000 gegen 4.412 Kilowattstunden Strom, bei 37 Cent also 5.550 gegen 1.632 Euro.
- Selbst wenn die Paneele nichts kosten würden, liegt die Differenz über 20 Jahre bei rund 78.000 Euro.
- § 46 GModG erlaubt den Einbau im Bestand nur in sehr gut gedämmten Gebäuden. Ausgenommen ist das selbst bewohnte Haus mit höchstens zwei Wohnungen.
Das Argument hört man bei fast jeder Heizungsentscheidung: Die Paneele kosten ein Zehntel, sie brauchen keinen Heizungskeller, keine Rohre und keinen Handwerker mit Terminen im übernächsten Quartal. Beides stimmt. Die Rechnung entscheidet sich trotzdem nicht an der Anschaffung.
Faktor 1,0 gegen Faktor 3,4
Eine Infrarotheizung ist im Gesetz eine Stromdirektheizung, definiert in § 3 Nummer 29 GModG als „ein Gerät zur direkten Erzeugung von Raumwärme durch Ausnutzung des elektrischen Widerstands". Sie kann nichts anderes tun, als Strom in Wärme zu wandeln, und das tut sie vollständig: Aus einer Kilowattstunde Strom wird eine Kilowattstunde Wärme.
Eine Wärmepumpe erzeugt keine Wärme, sie verschiebt sie. Wie viel sie dabei je Kilowattstunde Strom liefert, sagt die Jahresarbeitszahl; die Feldmessung des Fraunhofer ISE im Bestand kommt im Mittel auf 3,4.
Für ein Haus mit 15.000 Kilowattstunden Wärmebedarf im Jahr heißt das:
| Infrarotheizung | Wärmepumpe | |
|---|---|---|
| Strombedarf | 15.000 kWh | 4.412 kWh |
| bei 37 Cent je kWh | 5.550 € | 1.632 € |
| Differenz im Jahr | 3.918 € |
Beide Seiten rechnen hier mit demselben Strompreis. Das ist bewusst konservativ: Für die Wärmepumpe gibt es Wärmestromtarife mit reduziertem Netzentgelt, für Infrarotpaneele im Wohnzimmer nicht. Mit den tatsächlichen Tarifen fällt der Abstand größer aus, nicht kleiner.
Selbst geschenkte Paneele holen den Abstand nicht auf
Über die Nutzungsdauer, die für Heizungsanlagen üblicherweise mit 20 Jahren angesetzt wird, summiert sich die Differenz auf rund 78.000 Euro. Diese Zahl macht die Anschaffungskosten zu einer Nebenrechnung: Selbst wenn die Paneele nichts kosten würden und die Wärmepumpe samt Einbau den vollen Preis hätte, bliebe die Wärmepumpe deutlich vorn. Was eine Wärmepumpe nach Abzug der Förderung kostet, steht im Beitrag zu den Kosten.
Zwei Dinge gehören an diese Zahl. Sie unterstellt einen gleichbleibenden Strompreis über 20 Jahre, was niemand weiß; steigt er, wächst die Differenz. Und sie gilt für ein Haus mit 15.000 Kilowattstunden Bedarf. In einem sehr gut gedämmten Haus mit 5.000 Kilowattstunden schrumpft sie auf ein Drittel, und genau dort wird die Stromdirektheizung überhaupt erst diskutabel.
Es gibt einen Fall, in dem ich niemandem eine Stromdirektheizung ausrede. Kleiner Raum, gut gedämmt, wird selten beheizt. Das Gästezimmer im Anbau, das Büro über der Garage, ein Bad, das an keinem Heizkreis hängt. Rohre und Hydraulik dorthin zu legen, steht in keinem Verhältnis, und die Wärmemenge ist am Ende klein. Ein ganzes Einfamilienhaus, bei dem diese Rechnung aufgeht, ist mir dagegen noch nicht untergekommen. Warm wird es mit Infrarot schon. Die Frage ist, wie viele Kilowattstunden dabei durch den Zähler laufen.
Justus MentenArchitekt und Geschäftsführer von Enter, der neutralen Plattform für Wärmepumpe, Photovoltaik & EnergiemanagementIm Bestand gibt es dafür eine Schwelle im Gesetz
§ 46 GModG begrenzt den Einbau. Eine Stromdirektheizung darf in ein bestehendes Wohngebäude nur eingebaut werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 30 Prozent unterschreitet. Für den Neubau verlangt § 10 Absatz 4 sogar 45 Prozent.
Zwei Ausnahmen stehen im selben Paragraphen:
- Satz 1 gilt nicht in einem Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt.
- Absatz 2 nimmt den Austausch einer bestehenden Einzelraum-Stromdirektheizung aus.
Für das typische selbst bewohnte Einfamilienhaus ist der Einbau damit erlaubt. Die Entscheidung fällt dort nicht an der Genehmigung, sondern an der Stromrechnung. Wer nicht unter eine der Ausnahmen fällt und trotzdem einbaut, begeht nach § 108 GModG eine Ordnungswidrigkeit. Ergänzend erlaubt § 9 den Ländern, weitergehende Beschränkungen für Stromdirektheizungen zu erlassen.
Häufige Fragen
Ist eine Infrarotheizung effizienter als eine Wärmepumpe? Nein. Sie wandelt Strom vollständig in Wärme, also im Verhältnis eins zu eins. Eine Wärmepumpe liefert im Mittel der Feldmessung 3,4 Kilowattstunden Wärme je Kilowattstunde Strom.
Was kostet eine Infrarotheizung im Betrieb? Für 15.000 Kilowattstunden Wärme im Jahr bei 37 Cent je Kilowattstunde rund 5.550 Euro. Eine Wärmepumpe kommt bei derselben Wärmemenge auf etwa 1.632 Euro.
Darf ich eine Infrarotheizung einbauen? Im selbst bewohnten Haus mit höchstens zwei Wohnungen ja. In allen anderen bestehenden Wohngebäuden nur, wenn der bauliche Wärmeschutz die Anforderungen um mindestens 30 Prozent unterschreitet.
Wann ist eine Stromdirektheizung sinnvoll? In kleinen, gut gedämmten und selten beheizten Räumen, in denen sich der Anschluss an das Heizsystem nicht lohnt.
Gibt es Förderung für Infrarotheizungen? Die Heizungsförderung der BEG fördert Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie und den Anschluss an ein Wärmenetz. Eine Stromdirektheizung gehört nicht dazu.
Ändert eine Photovoltaikanlage das Bild? Nur begrenzt. Der Wärmebedarf fällt im Winter an, der Solarertrag im Sommer. Die Anlage senkt beide Rechnungen anteilig, das Verhältnis zwischen ihnen bleibt.



