Hydraulischer Abgleich: Muss ich ihn machen lassen, und was bringt er?

Gesetzlich Pflicht ist er erst ab sechs Wohnungen, für jede geförderte neue Heizung immer. Gemessen spart er im Mittel 8 kWh je Quadratmeter, im Altbau vor 1978 fast nichts.

Kennzahl 8 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr, die ein hydraulischer Abgleich im Mittel spart.
Gemessen spart ein hydraulischer Abgleich im Mittel 8 kWh je Quadratmeter, im Altbau vor 1978 fast nichts. Quelle: Projekt OPTIMUS.

Das Wichtigste auf den Punkt gebracht

  • Im Ein- und Zweifamilienhaus schreibt kein Gesetz den hydraulischen Abgleich vor. Pflicht ist er nur in Häusern mit mindestens sechs Wohnungen, nach dem Einbau einer neuen Heizung.
  • Wer Förderung für eine neue Heizung will, muss ihn trotzdem machen lassen, und zwar mit einer Berechnung für jeden einzelnen Raum.
  • In einer Messstudie an 30 Häusern sank der Verbrauch im Mittel um 8 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr. Im 130-Quadratmeter-Haus mit Gas sind das rund 120 Euro im Jahr, in Häusern von vor 1978 fast nichts.
  • Für den Abgleich allein zahlt der Staat 15 Prozent dazu. Der Zuschlag für einen Sanierungsfahrplan gilt seit Juli 2026 im Einfamilienhaus erst für Ausgaben über 30.000 Euro.

Beim hydraulischen Abgleich stellt ein Fachbetrieb jeden Heizkörper so ein, dass er genau die Wassermenge bekommt, die sein Raum braucht. Ohne ihn bekommen die Heizkörper nahe der Pumpe zu viel und die entfernten zu wenig, und ausgeglichen wird das über eine höhere Vorlauftemperatur für das ganze Haus. Im Einfamilienhaus ist der Abgleich keine gesetzliche Pflicht. Für jede geförderte neue Heizung ist er Voraussetzung. Dieser Beitrag hat den Rechtsstand vom 19. Oktober 2026.

Pflicht erst ab sechs Wohnungen

Die Pflicht zum hydraulischen Abgleich steht in § 60c des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Sie gilt für ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger nach dem Einbau einer neuen Heizung, und zwar nur in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten. Wer im Einfamilienhaus eine neue Heizung einbauen lässt, ist vom Gesetz her nicht verpflichtet.

Strengere Pflichten gab es nur vorübergehend. Die Verordnung aus der Gaskrise 2022, die EnSimiMaV, hat für Gasheizungen zwei Jahre lang mehr verlangt. Sie ist mit Ablauf des 30. September 2024 außer Kraft getreten. Seit dem 1. Oktober 2024 stehen die Regeln im Gebäudeenergiegesetz, das seit der Änderung vom 23. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz heißt. Mit dieser Änderung sind die 65-Prozent-Regel des § 71 und die Austauschpflicht des § 72 weggefallen. Was das für alte Kessel heißt, steht im Beitrag zur Austauschpflicht. Die Paragraphen 60a bis 60c zum Abgleich und zur Heizungsprüfung stehen weiter im Gesetz.

Die Pflichten aus der Gaskrise sind ausgelaufen

RegelFür wenWasGilt
EnSimiMaV § 2jedes Gebäude mit ErdgasheizungHeizungsprüfung, Optimierung bis 15.09.2024nicht mehr
EnSimiMaV § 3Gaszentralheizung ab 10 Wohnungen (bis 30.09.2023) und ab 6 Wohnungen (bis 15.09.2024)hydraulischer Abgleichnicht mehr
§ 60c GModGneue Heizung mit Wasser als Wärmeträger, Gebäude ab 6 Wohnungenhydraulischer Abgleich nach Verfahren Bseit 01.10.2024
§ 60b GModGHeizung mit Wasser, keine Wärmepumpe, Gebäude ab 6 WohnungenHeizungsprüfung nach 15 Jahren, Altanlagen von vor Oktober 2009 bis 30.09.2027seit 01.10.2024
§ 60a GModGWärmepumpe ab 2024 eingebaut, Gebäude ab 6 WohnungenBetriebsprüfung, unter anderem ob abgeglichen istgilt

Die einzige dieser Regeln, die je das Einfamilienhaus erfasst hat, war die Heizungsprüfung für Gasheizungen nach der EnSimiMaV. Einen Abgleich hat auch sie dort nicht vorgeschrieben. Wer im Mehrfamilienhaus gegen § 60c verstößt, handelt nach § 108 GModG ordnungswidrig, die Geldbuße reicht bis 5.000 Euro.

Für die Förderung zählt nur Verfahren B

Die eigentliche Pflicht für Hauseigentümer kommt aus der Förderung. Die Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen vom 17. August 2026 fördert eine neue Heizung nur, wenn ihr Einbau mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems einschließlich des hydraulischen Abgleichs verbunden wird. Die technischen Mindestanforderungen verlangen dafür ausdrücklich Verfahren B. Das gilt für die Wärmepumpe mit KfW-Zuschuss genauso wie für jede andere geförderte Heizung.

Die beiden Verfahren unterscheiden sich in der Grundlage. Verfahren A ist nach Darstellung des Branchenverbands VdZ ein einfaches Schätzverfahren, Verfahren B das genauere, bei dem die Heizlast Raum für Raum berechnet werden muss. Für Förderanträge seit dem 1. Januar 2023 ist nur noch Verfahren B zulässig. Diese raumweise Berechnung ist dieselbe, auf der auch die Auslegung der Wärmepumpe beruht. Nachgewiesen wird der Abgleich mit dem Bestätigungsformular des VdZ, das die KfW im Nachweisverfahren anfordern kann.

Beim Heizungstausch ist der Abgleich deshalb keine eigene Maßnahme, sondern Bedingung der Heizungsförderung nach Nummer 5.3 der Richtlinie. Abgerechnet wird er mit dem Heizungstausch, bei der Wärmepumpe mit einem Fördersatz von 30 bis 80 Prozent und innerhalb des Höchstbetrags der förderfähigen Kosten, der für die erste Wohnung bis Ende Januar 2027 bei 28.000 Euro liegt und danach halbjährlich um 750 Euro sinkt.

15 Prozent Zuschuss, der iSFP-Bonus greift erst ab 30.000 Euro

Wer keine neue Heizung einbaut, kann den Abgleich als Heizungsoptimierung beim BAFA fördern lassen. Die Bedingungen nach der Richtlinie vom 17. August 2026:

BedingungWert
Fördersatz15 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Mindestinvestition300 Euro brutto
Gebäudehöchstens fünf Wohnungen
Alter der Heizungälter als zwei Jahre, bei Öl und Gas höchstens zwanzig Jahre
Verfahrenhydraulischer Abgleich nach Verfahren B mit VdZ-Formular
Antragvor Beginn, mit unterschriebenem Vertrag unter Vorbehalt der Förderung
iSFP-Bonus5 Punkte nur auf Ausgaben über 30.000 Euro (Einfamilienhaus)

Zwei Zeilen dieser Tabelle ändern die Rechnung, die viele Ratgeber noch aufmachen. Für einen Gas- oder Ölkessel, der älter als zwanzig Jahre ist, gibt es keine Förderung für die Optimierung. Und der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, kam nach der Richtlinie vom 21. Dezember 2023 noch auf jede Maßnahme obendrauf, aus 15 wurden 20 Prozent. Seit dem 21. Juli 2026 erhöht er den Satz nur noch für den Teil der Ausgaben, der über der Höchstgrenze ohne Sanierungsfahrplan liegt, im Einfamilienhaus also über 30.000 Euro, und nur bei mindestens 30.000 Euro Investition. Für einen Abgleich im Einfamilienhaus bleibt es damit bei 15 Prozent.

Die Evaluation der Förderung zählt für 2024 bundesweit 6.543 geförderte Heizungsoptimierungen zur Effizienzverbesserung an Wohngebäuden. Die Gutachter von Prognos, ifeu, FIW und ITG bescheinigen dieser Maßnahme eine im Vergleich schlechte Fördereffizienz. Als Grund nennen sie die Beschränkung auf kleinere Gebäude: Die Kosten wachsen nicht im selben Maß mit der Gebäudegröße, ein kleines Haus trägt also mehr Grundaufwand je eingesparter Kilowattstunde.

Gerufen werde ich meistens, wenn ein Zimmer nicht warm wird. Dann soll der Abgleich das reparieren, und zwar schnell. Das Einstellen der Ventile ist aber der kleinste Teil, das ist ein Vormittag. Was ich eigentlich haben will, ist die Rechnung davor, Raum für Raum. Daran sieht man, welcher Heizkörper für sein Zimmer zu klein ist. Und genau dieser eine Heizkörper bestimmt hinterher, mit welcher Vorlauftemperatur das ganze Haus fährt, bei einer Wärmepumpe ist das bares Geld. Ein Formular mit Ventilstellungen, aber ohne Raumheizlast, würde ich so nicht abnehmen.

Porträt von Justus MentenJustus MentenArchitekt und Geschäftsführer von Enter, der neutralen Plattform für Wärmepumpe, Photovoltaik & Energiemanagement

Gemessen: 8 Kilowattstunden je Quadratmeter, im Altbau fast nichts

Wie viel ein Abgleich spart, ist selten gemessen worden. Die belastbarste Messung stammt aus dem Projekt OPTIMUS, gefördert von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und ausgewertet von der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel. Dort wurden 30 Gebäude optimiert, also abgeglichen und Pumpe und Regelung neu eingestellt, und ihr Verbrauch über fast drei Heizperioden mit 45 nicht optimierten Gebäuden verglichen. Laut Abschlussbericht sank der witterungsbereinigte Verbrauch an Heizenergie im Mittel um 8 Kilowattstunden je Quadratmeter beheizter Fläche und Jahr. Die Spanne nach Gebäudeart ist groß:

GebäudeHeizwärme ab KesselHeizenergie mit Kesselverlusten
alle 30 optimierten Gebäude7 kWh/(m²a)8 kWh/(m²a)
Einfamilienhäuser6 kWh/(m²a)4 kWh/(m²a)
Mehrfamilienhäuser8 kWh/(m²a)11 kWh/(m²a)
Baujahr vor 19780 kWh/(m²a)1 kWh/(m²a)
Baujahr 1978 bis vor der Wärmeschutzverordnung 19959 kWh/(m²a)14 kWh/(m²a)
Baujahr nach Wärmeschutzverordnung 1995 oder EnEV18 kWh/(m²a)19 kWh/(m²a)
Gebäude mit geringem Verbrauch11 kWh/(m²a)12 kWh/(m²a)
Gebäude mit hohem Verbrauch2 kWh/(m²a)4 kWh/(m²a)

Die Baujahresklassen beruhen auf 18, 9 und 3 Gebäuden. Der Wert für Häuser ab 1995 steht damit auf nur drei Messungen und ist entsprechend unsicher, die Richtung bestätigen aber auch die Werte nach Verbrauch. Je besser das Haus gedämmt ist, desto mehr bringt der Abgleich. Die Autoren erklären das so: In einem gut gedämmten Haus führt jede ungeregelte Überversorgung eines Raums schnell zu Mehrverbrauch, in einem undichten Altbau wird der Überschuss ohnehin gebraucht. In Gebäuden von vor 1978 war im Mittel keine Einsparung nachweisbar. Eine Kampagne der Ostfalia Hochschule wertete 2014 Verbräuche von 36 bereits sanierten Wohngebäuden zweier Wohnungsgesellschaften aus und kam im Mittel auf mehr als 10 Kilowattstunden Endenergie je Quadratmeter. Für den unsanierten Bestand hält derselbe Bericht fest, dass der Abgleich dort häufig gleichmäßigere Wärme bringt, aber keine nennenswerte Einsparung.

Die Messungen sind gut 20 Jahre alt und stammen aus Häusern in Norddeutschland mit Öl- oder Gaskessel oder Fernwärme. Für Wärmepumpen gibt es keine vergleichbare Messreihe.

Ab Baujahr 1978 kann er sich rechnen, davor kaum

Die Rechnung für ein Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern beheizter Fläche, mit diesen Annahmen:

  • Einsparung nach den OPTIMUS-Werten der Tabelle oben, für Gas die Heizenergie, für die Wärmepumpe die Heizwärme.
  • Gaspreis 11,58 und Strompreis 37,97 Cent je Kilowattstunde, die Durchschnittspreise für Haushalte im ersten Halbjahr 2026 laut Statistischem Bundesamt, gemittelt über alle Verbrauchsklassen. Der Beitrag zur Gaspreisentwicklung nennt mit 11,56 Cent den Eurostat-Wert für Haushalte mit 20 bis 200 Gigajoule Jahresverbrauch; für diese Rechnung ändert der Unterschied nichts. Mit einem Wärmepumpentarif fällt die Ersparnis kleiner aus.
  • Die Wärmepumpe macht aus einer Kilowattstunde Strom 3,4 Kilowattstunden Wärme, der Mittelwert der Luft-Wasser-Anlagen im Feldtest des Fraunhofer ISE. Dass eine niedrigere Vorlauftemperatur diesen Wert zusätzlich verbessert, ist nicht eingerechnet, weil es dafür keine Messung gibt.
  • Preisgrenze: der Bruttopreis, bei dem sich der Abgleich nach 15 Prozent Förderung in zehn Jahren bezahlt macht.
HausGas: Ersparnis im JahrGas: PreisgrenzeWärmepumpe: Ersparnis im JahrWärmepumpe: Preisgrenze
Mittel aller Gebäude1.040 kWh, 120 €1.417 €268 kWh Strom, 102 €1.196 €
Baujahr vor 1978130 kWh, 15 €177 €keine messbarekeine
Baujahr 1978 bis 19941.820 kWh, 211 €2.479 €344 kWh Strom, 131 €1.537 €
Baujahr ab 19952.470 kWh, 286 €3.365 €688 kWh Strom, 261 €3.074 €

Gerechnet ist jeweils so: Fläche mal Einsparung je Quadratmeter mal Preis, bei der Wärmepumpe vorher geteilt durch 3,4. Die Preisgrenze ist zehn Jahresersparnisse geteilt durch 0,85. In der Zeile vor 1978 liegt sie unter der Mindestinvestition von 300 Euro, ohne Förderung bleiben dort 150 Euro. Die Baujahreswerte stammen aus Ein- und Mehrfamilienhäusern zusammen. Die Einfamilienhäuser allein lagen bei OPTIMUS mit 4 Kilowattstunden Heizenergie unter dem Mittel. Für ein Einfamilienhaus ist die erste Zeile deshalb eher die Obergrenze als die Erwartung.

Daraus folgen zwei Sätze für die Entscheidung. Im unsanierten Haus von vor 1978 bezahlt sich ein eigenständiger Abgleich über die Heizkosten nicht, er kann aber kalte Räume beheben. Im Haus ab 1978 rechnet er sich, wenn das Angebot unter der Grenze der jeweiligen Zeile liegt. Ob die eigenen Heizkosten überhaupt auffällig sind, zeigt der Vergleich im Beitrag zum Heizspiegel. Bei der Wärmepumpe wirkt der Abgleich außerdem über die Vorlauftemperatur und gegen das Takten, beides kommt in dieser Rechnung nicht vor.

Häufige Fragen

Ist der hydraulische Abgleich im Einfamilienhaus Pflicht? Nein. § 60c des Gebäudemodernisierungsgesetzes verlangt ihn nur nach dem Einbau einer neuen Heizung in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen. Wer eine neue Heizung mit staatlicher Förderung einbaut, muss ihn aber nach Verfahren B machen lassen.

Gilt die Pflicht aus der Energiekrise noch? Nein. Die EnSimiMaV verlangte bis September 2024 eine Heizungsprüfung für alle Gasheizungen und einen Abgleich für Gaszentralheizungen ab sechs Wohnungen. Sie ist mit Ablauf des 30. September 2024 außer Kraft getreten.

Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und Verfahren B? Verfahren A ist ein einfaches Schätzverfahren. Verfahren B berechnet die Heizlast Raum für Raum nach DIN EN 12831. Für Förderanträge seit 2023 gilt nur Verfahren B.

Wie viel Förderung gibt es für den hydraulischen Abgleich? Als Heizungsoptimierung 15 Prozent der Ausgaben, ab 300 Euro brutto, in Häusern mit höchstens fünf Wohnungen. Beim Heizungstausch läuft er mit dem Fördersatz der neuen Heizung, bei der Wärmepumpe 30 bis 80 Prozent.

Bekomme ich mit einem Sanierungsfahrplan 20 Prozent? Für einen Abgleich allein praktisch nicht mehr. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es die zusätzlichen 5 Prozentpunkte nur für Ausgaben oberhalb von 30.000 Euro und nur bei einer Investition von mindestens 30.000 Euro.

Wird der Abgleich an einem alten Gaskessel gefördert? Nur, wenn der Kessel höchstens zwanzig Jahre alt ist. Bei älteren Öl- und Gasheizungen ist die Heizungsoptimierung nicht förderfähig.

Lohnt sich der Abgleich in einem unsanierten Altbau? Für die Heizkosten selten. Im Messprojekt OPTIMUS war in Gebäuden von vor 1978 im Mittel keine Einsparung nachweisbar. Er kann aber dafür sorgen, dass alle Räume gleichmäßig warm werden.

Woran erkenne ich, ob meine Heizung abgeglichen ist? Am Bestätigungsformular des Fachbetriebs mit den Einstellwerten und der raumweisen Heizlast. Wer seit 2023 eine geförderte Heizung eingebaut hat, sollte es bekommen haben, denn die Förderung setzt den Abgleich nach diesem Formular voraus.

Quellen

  1. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Inhaltsübersicht, Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 23.07.2026
  2. § 60c GModG: Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
  3. § 60b GModG: Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen
  4. § 60a GModG: Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen
  5. § 108 GModG: Bußgeldvorschriften
  6. Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) vom 23.09.2022, BGBl. I S. 1530, außer Kraft mit Ablauf des 30.09.2024
  7. Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nummern 5.3, 5.4, 8.3, 8.4 und Anlage TMA
  8. Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 21.12.2023, BAnz AT 29.12.2023 B1, Nummer 8.4.2 (frühere Fassung des iSFP-Bonus)
  9. BAFA: Heizungsoptimierung, Fördervoraussetzungen und Fördersatz
  10. KfW: Merkblatt Zuschuss Nr. 458, gültig ab 24.09.2026
  11. VdZ: Formulare zum hydraulischen Abgleich, Verfahren A und B
  12. Jagnow, Wolff: OPTIMUS, Abschlussbericht Teil 2, Technische Optimierung und Energieeinsparung, DBU AZ 18315, 2005
  13. Ostfalia Hochschule: Abschlussbericht Akzeptanz- und Motivationskampagne Hydraulischer Abgleich, FKZ 03KSE020B, Juni 2014
  14. Prognos, ifeu, FIW, ITG: Endbericht Förderwirkungen BEG EM 2024, Februar 2026
  15. Statistisches Bundesamt: Strom- und Gaspreise für Haushalte im 1. Halbjahr 2026, Pressemitteilung Nr. 345 vom 30.09.2026
  16. Fraunhofer ISE: Abschluss des Projekts WP-QS im Bestand, 03.11.2025