Wie schlecht ist mein Haus gedämmt?

Das Baujahr sagt es. Eine ungedämmte Wand von 1965 lässt rund sechsmal so viel Wärme durch wie eine heute geforderte, ein Dach von 1955 fast neunmal so viel.

Zwei alte Holzfenster in der verputzten Fassade eines Altbaus.
Für ungedämmte Bauteile gibt es amtliche Pauschalwerte nach Baujahr. Einfach verglaste Fenster stehen dort mit 5,0. Foto: Bruno BD auf Unsplash

Das Wichtigste auf den Punkt gebracht

  • Für ungedämmte Bauteile gibt es amtliche Pauschalwerte nach Baujahr. Sie stehen in einer Bekanntmachung zum Energieausweis.
  • Ein massives Dach von vor 1958 hat einen U-Wert von 2,1, die heutige Anforderung liegt bei 0,24.
  • Bei Fenstern ist der Abstand kleiner: einfach verglast 5,0 gegen 1,3, zweifach verglast von 1980 nur 2,7.
  • Die Werte gelten für den Ausgangszustand. Nachträgliche Dämmung lässt sich mit der Formel aus derselben Bekanntmachung einrechnen.

„Schlecht gedämmt" ist das Urteil, das nach jeder Besichtigung fällt, und niemand kann es beziffern. Dabei gibt es dafür eine amtliche Tabelle. Sie steht in einer Bekanntmachung, die Energieberater für den Energieausweis nutzen, und sie ist öffentlich.

Was ein U-Wert aussagt

Der Wärmedurchgangskoeffizient U gibt an, wie viel Wärme ein Quadratmeter Bauteil bei einem Grad Temperaturunterschied durchlässt, in Watt je Quadratmeter und Kelvin. Je kleiner, desto besser. Ein Wert von 2,0 bedeutet den doppelten Verlust eines Werts von 1,0.

Weil bei einem bestehenden Haus niemand die Wand aufstemmt, um es genau zu wissen, hat der Gesetzgeber Pauschalwerte veröffentlicht: die Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme im Wohngebäudebestand vom 8. Oktober 2020. Ihre Tabelle 2 ordnet jedem Bauteil je Baualtersklasse einen Wert zu, für den nicht nachträglich gedämmten Ausgangszustand.

Dach und oberste Geschossdecke nach Baujahr

Säulenvergleich der Wärmedurchgangskoeffizienten: Dach bis 1957 2,1, Wand von 1958 bis 1978 1,4, heute gefordert 0,24.Download
Pauschalwerte für ungedämmte Bauteile gegen den heutigen Höchstwert. Quellen: Bekanntmachung vom 8.10.2020, Tabelle 2; Anlage 7 GModG.
Bauteil und Konstruktionbis 19181919 bis 19571958 bis 19681969 bis 19781979 bis 19831984 bis 19941995 bis 2001ab 2002
Dach, massiv2,12,11,31,30,600,400,300,20
Dach, Holzkonstruktion2,61,41,40,800,700,500,300,20
Oberste Geschossdecke, massiv2,12,12,10,600,600,300,300,20
Oberste Geschossdecke, Holzbalken1,01,00,700,600,400,300,300,20

Die Spalte „1919 bis 1957" fasst hier zwei Klassen der Bekanntmachung zusammen, die in diesen Zeilen denselben Wert tragen; bei der obersten Geschossdecke in Holzbauweise liegt der Wert für 1949 bis 1957 bei 0,80.

Außenwände, und warum eine Zahl fehlt

Konstruktion der Außenwandbis 19571958 bis 19681969 bis 19781979 bis 19831984 bis 19941995 bis 2001ab 2002
Sonstige massiv, bis 20 cm Wandstärke3,01,41,00,800,700,700,40
Hochlochziegel, Bimsbeton-Hohlstein1,41,41,00,800,600,500,40
Zweischalig ohne Dämmschicht1,31,41,00,800,600,500,40
Zweischalig mit Dämmschichtkeine Angabe bis 19481,00,900,700,500,500,40
Vollziegel, Naturstein, bis 20 cm2,8------
Vollziegel, 20 bis 30 cm1,8------
Vollziegel, über 30 cm1,5------

Die Striche sind kein Versehen der Aufbereitung: Für die massive Vollziegel- und Natursteinwand nennt die Bekanntmachung ab 1958 ausdrücklich „keine Angabe", weil so gebaute Wände aus dieser Zeit nicht mehr als typisch gelten. Wer ein Haus von 1965 hat, findet seine Wand in einer der drei Zeilen darüber.

Bemerkenswert ist die erste Zeile: Eine dünne massive Wand aus der Zeit vor 1958 liegt mit 3,0 über dem schlechtesten Dachwert. Und der Sprung zwischen 1957 und 1958 von 3,0 auf 1,4 ist in dieser Tabelle der größte überhaupt.

Fenster: der Abstand ist kleiner, als man denkt

Tabelle 3 der Bekanntmachung nutzt gröbere Baualtersklassen:

Fensterartbis 19781979 bis 19831984 bis 19941995 bis 2001ab 2002
Holzfenster, einfach verglast5,0keine Angabekeine Angabekeine Angabekeine Angabe
Holzfenster, zwei Scheiben2,72,72,71,61,5
Kunststofffenster, Isolierverglasung3,03,03,01,91,5
Aluminium oder Stahl, Isolierverglasung4,34,33,21,91,5

Wegen dieser Tabelle rate ich fast immer davon ab, mit den Fenstern anzufangen. Ein zweifach verglastes Fenster von 1990 liegt bei 2,7, ein neues bei 1,3. Das ist ein Faktor zwei. Die ungedämmte Dachschräge daneben liegt bei 1,4 gegen 0,24, das ist Faktor sechs, und sie hat die größere Fläche. Getauscht werden trotzdem zuerst die Fenster, weil man sie jeden Tag ansieht und weil es zieht. Nur ist die Zugluft am Fenster meistens ein Dichtungsproblem und kein U-Wert-Problem. Wer zuerst dichtet und dämmt, merkt schneller etwas.

Porträt von Justus MentenJustus MentenArchitekt und Geschäftsführer von Enter, der neutralen Plattform für Wärmepumpe, Photovoltaik & Energiemanagement

Wie weit das vom heutigen Stand entfernt ist

Sobald ein Bauteil ohnehin erneuert wird, gilt der Höchstwert aus Anlage 7 des Gebäudemodernisierungsgesetzes: 0,24 für Außenwände, Dachflächen und oberste Geschossdecken, 1,3 für Fenster. Der Abstand zum Ausgangszustand lässt sich damit ausrechnen:

BauteilAusgangszustandheute gefordertFaktor
Außenwand massiv bis 20 cm, bis 19573,00,2412,5
Dach massiv, bis 19572,10,248,8
Oberste Geschossdecke massiv, bis 19682,10,248,8
Außenwand Hochlochziegel, bis 19781,40,245,8
Fenster Holz einfach verglast5,01,33,8
Fenster Kunststoff Isolier, bis 19833,01,32,3

Der Faktor sagt, wie weit ein Bauteil vom heutigen Stand entfernt ist, nicht wie viel Wärme dadurch insgesamt verloren geht. Dafür zählt die Fläche mit, und Dach und Außenwand sind an einem Einfamilienhaus die größten Flächen. Beides zeigt in dieselbe Richtung. Welche dieser Maßnahmen Pflicht ist und welche nur bei ohnehin anstehenden Arbeiten greift, steht im Beitrag zur Dämmpflicht.

Wenn schon gedämmt wurde

Die Werte oben gelten für den Ausgangszustand. Wurde nachträglich gedämmt, rechnet dieselbe Bekanntmachung den neuen Wert aus dem alten und der Dämmschicht aus: Zum Kehrwert des Ausgangswerts kommt die Dicke der Dämmschicht in Metern geteilt durch ihre Wärmeleitfähigkeit. Zwölf Zentimeter eines üblichen Dämmstoffs mit 0,035 W/(m·K) auf einer Wand mit 1,4 ergeben so rund 0,25, also fast den heutigen Höchstwert.

Ist die Wärmeleitfähigkeit nicht bekannt, sieht die Bekanntmachung dafür einen Ersatzwert vor. Dieselbe Rechnung steckt in jedem Energieausweis, der nach Bedarf und nicht nach Verbrauch erstellt wurde; wer die Heizlast rechnen lässt, bekommt sie ebenfalls.

Häufige Fragen

Welchen U-Wert hat meine Wand? Ohne Untersuchung lässt sich das über Baujahr und Konstruktion abschätzen. Eine Wand aus Hochlochziegeln von 1970 liegt nach der amtlichen Tabelle bei 1,0, dieselbe Konstruktion von 1960 bei 1,4.

Welcher U-Wert ist heute vorgeschrieben? Bei einer Änderung des Bauteils 0,24 für Außenwände, Dachflächen und oberste Geschossdecken, 1,3 für Fenster und Fenstertüren, 1,8 für Außentüren.

Ist ein Haus von 1980 gut gedämmt? Nach dieser Tabelle besser als eines von 1960, aber noch deutlich unter heutigem Stand: Dach 0,60 gegen 0,24, Außenwand 0,80 gegen 0,24.

Sind alte Fenster das größte Problem? Gemessen am Abstand zur heutigen Anforderung nicht. Einfachverglasung liegt beim Faktor 3,8, eine ungedämmte Wand von vor 1958 beim Faktor 12,5.

Woher stammen diese Werte? Aus der Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand vom 8. Oktober 2020, veröffentlicht im Bundesanzeiger.

Gilt das auch für ein Fachwerkhaus? Die Bekanntmachung führt Fachwerk getrennt, unterschieden nach Ausfachung und Wandstärke. Die Werte oben gelten für massive Konstruktionen.

Quellen

  1. Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand vom 8. Oktober 2020
  2. Gebäudemodernisierungsgesetz, Anlage 7: Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei Änderung
  3. Gebäudemodernisierungsgesetz, § 36 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung