Das Wichtigste auf den Punkt gebracht
- Der Staat zahlt bis zu 80 Prozent der Kosten, höchstens 22.400 Euro im Einfamilienhaus.
- Den vollen Satz bekommt nur, wer eine alte fossile Heizung ersetzt und ein niedriges Einkommen hat.
- Wichtig: Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag erteilen. Sonst gibt es kein Geld.
- Ein Teil der Förderung sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate.
Wer 2026 eine Wärmepumpe im Altbau einbauen lässt, bekommt einen Zuschuss von der KfW. Der Höchstsatz liegt bei 80 Prozent der förderfähigen Kosten, im Einfamilienhaus also bei höchstens 22.400 Euro. Diesen Satz erreicht allerdings nur, wer mehrere Boni gleichzeitig erfüllt.
Zum 21. Juli 2026 wurden die Bedingungen geändert. Wer noch 70 Prozent und 30.000 Euro förderfähige Kosten liest, sieht den Stand davor. Beide Zahlen gelten nicht mehr.
30 Prozent Grundförderung, mit Boni bis zu 80
Der Zuschuss besteht aus einer Grundförderung und zwei Boni, die addiert werden:
| Bestandteil | Satz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | für alle förderfähigen Heizungen |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung |
| Einkommensbonus | 40 %, 30 % oder 10 % | selbstgenutztes Eigentum, nach Haushaltseinkommen |
Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Leben Kinder im Haushalt, verschiebt sich die Schwelle um 10.000 Euro nach oben.
Rechnerisch ergäben Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und der volle Einkommensbonus zusammen 86 Prozent. Die KfW deckelt den Zuschuss aber bei 80 Prozent, mehr ist in keiner Konstellation möglich.
Förderfähig sind höchstens 28.000 Euro je Wohneinheit
Der Prozentsatz allein sagt wenig, weil die förderfähigen Kosten gedeckelt sind. Für die erste Wohneinheit sind höchstens 28.000 Euro förderfähig.
| Wohneinheit | Förderfähige Kosten |
|---|---|
| erste | 28.000 € |
| zweite bis sechste | je 15.000 € |
| ab der siebten | je 8.000 € |
Im Einfamilienhaus heißt das: 80 Prozent von 28.000 Euro sind 22.400 Euro. Kostet die Anlage mehr, wird der Mehrbetrag nicht bezuschusst.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027
Der Bonus für den Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung liegt derzeit bei 16 Prozent. Er sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich, jeweils zum 1. Februar und 1. August, um 4 Prozentpunkte. Ab dem 1. August 2028 entfällt er vollständig.
Für ein Einfamilienhaus mit 28.000 Euro förderfähigen Kosten sind 4 Prozentpunkte 1.120 Euro. Wer den Austausch ohnehin plant, entscheidet mit dem Zeitpunkt also über einen vierstelligen Betrag.
Der Antrag muss vor dem Auftrag kommen
Die KfW verlangt im Merkblatt zum Programm 458, dass der Antrag gestellt wird, bevor das Vorhaben beginnt. Wer erst beauftragt und dann den Zuschuss beantragt, bekommt ihn nicht, und das lässt sich nachträglich nicht heilen.
Der teuerste Fehler bei der Förderung ist kein Rechenfehler. Es ist die Reihenfolge. Wer den Auftrag unterschreibt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den kompletten Zuschuss, und Kulanz gibt es dafür keine. Deshalb sage ich jedem denselben Satz: Der Auftrag wird erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt. Das gehört als aufschiebende Bedingung in den Vertrag. Eine Zeile, und im Einfamilienhaus hängt ein fünfstelliger Betrag daran.
Alexander MüllerArchitekt und Mitgründer von Enter, der neutralen Plattform für Wärmepumpe, Photovoltaik & Energiemanagement2025 gab es 288.000 Zusagen, 91 Prozent mehr als im Vorjahr
Die Förderung wird in großem Umfang genutzt. 2025 wurden über 288.000 Förderzusagen allein für Wärmepumpen erteilt, 91 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei 299.000 abgesetzten Geräten im selben Jahr läuft damit der überwiegende Teil des Marktes über die Förderung.
Mehr Zahlen dazu stehen in unserer Wärmepumpen-Statistik.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026? Bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Im Einfamilienhaus sind höchstens 28.000 Euro förderfähig, der Zuschuss beträgt damit maximal 22.400 Euro.
Wer bekommt die vollen 80 Prozent? Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, die zusätzlich eine funktionstüchtige fossile Heizung austauschen.
Wie viel Förderung gibt es ohne Einkommensbonus? 30 Prozent Grundförderung, mit Klimageschwindigkeitsbonus 46 Prozent.
Wann sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus? Erstmals zum 1. Februar 2027 von 16 auf 12 Prozent, danach halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte. Ab dem 1. August 2028 entfällt er.
Kann ich den Antrag nach der Beauftragung stellen? Nein. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.



