Das Wichtigste auf den Punkt gebracht
- Die Preisspannen, die überall stehen, sind Schätzungen ohne Quelle. Sie helfen bei der eigenen Planung wenig.
- Nachprüfbar ist, was die Förderung auszahlt: 2025 im Schnitt 13.918 Euro je Zusage.
- Das sind zwei Drittel des damaligen Höchstbetrags. Wer mit dem Höchstsatz rechnet, rechnet sich arm oder reich.
- Aus den amtlichen Zahlen folgt, dass der durchschnittliche Fördersatz über 46 Prozent lag. Boni sind also der Normalfall.
Auf die Frage, was eine Wärmepumpe kostet, antwortet das Internet mit Spannen. Der ADAC nennt 20.000 bis 50.000 Euro inklusive Installation, aufgeteilt in 8.000 bis 16.000 Euro für das Gerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und 7.000 bis 15.000 Euro für Montage und Material. Andere Seiten nennen ähnliche Bereiche.
Keine dieser Zahlen trägt eine Quelle. Es sind Erfahrungswerte, und eine Spanne, die um den Faktor 2,5 auseinandergeht, beantwortet die Frage nicht, die jemand stellt, der ein Angebot vor sich liegen hat.
Es gibt allerdings eine Zahl zu diesem Thema, die amtlich dokumentiert ist und die selten jemand ausrechnet.
Die KfW hat 2025 im Schnitt 13.918 Euro je Zusage bewilligt
Die KfW veröffentlicht ihre Neuzusagen auf Programmebene. Im Förderreport für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2025 stehen für die BEG Heizungsförderung für Privatpersonen zwei Werte nebeneinander:
| Zusagen | 375.475 |
| Zusagevolumen | 5.225,8 Mio. Euro |
| Durchschnitt je Zusage | 13.918 Euro |
Der Höchstzuschuss lag 2025 bei 21.000 Euro, nämlich 70 Prozent von 30.000 Euro förderfähigen Kosten. Der Durchschnitt liegt bei zwei Dritteln davon.
Wer seine Rechnung auf den Höchstsatz stellt, plant also mit einem Fall, der 2025 die Ausnahme war. Seit dem 21. Juli 2026 gelten 80 Prozent und 28.000 Euro förderfähige Kosten, also höchstens 22.400 Euro. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zur Heizungsförderung.
Der durchschnittliche Fördersatz lag über 46 Prozent
Aus denselben zwei Zahlen folgt noch etwas, und zwar ohne jede Annahme.
Der Zuschuss ist der Fördersatz multipliziert mit den förderfähigen Kosten, und diese Kosten waren 2025 bei 30.000 Euro gedeckelt. Jeder einzelne Zuschuss war also höchstens so groß wie der Fördersatz mal 30.000 Euro. Gilt das für jeden Fall, gilt es auch für den Durchschnitt:
13.918 geteilt durch 30.000 ergibt 46,4 Prozent. Der durchschnittliche Fördersatz lag 2025 also über 46 Prozent.
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Ein Durchschnitt über 46 Prozent heißt deshalb: Boni waren nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Der Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung und der einkommensabhängige Bonus haben bei der Mehrheit der Vorhaben gegriffen.
Wer die eigene Rechnung mit 30 Prozent aufstellt, unterschätzt sie damit vermutlich.
Die Spanne von 20.000 bis 50.000 Euro ist nicht falsch, für eine Entscheidung kann man damit nur nichts anfangen. Ich zerlege deshalb jedes Angebot in drei Teile: Gerät, Montage und das, was am Haus dazukommt. Fast die ganze Streuung steckt im dritten Teil. Wo der Zählerschrank passt, die Heizkörper bleiben können und der Aufstellort erschlossen ist, landet man am unteren Rand. Sind drei dieser Punkte offen, am oberen. Beim Vergleichen schaue ich mir deswegen nie zuerst die Endsumme an, sondern diese dritte Position.
Alexander MüllerArchitekt und Mitgründer von Enter, der neutralen Plattform für Wärmepumpe, Photovoltaik & EnergiemanagementDen Preis bestimmt das Haus, nicht das Gerät
Der Durchschnittszuschuss ist belastbar, ein Durchschnittspreis wäre es nicht. Dafür gibt es einen Grund, der in der Sache liegt.
Eine Wärmepumpe wird nicht einfach gekauft, sie wird in ein bestehendes Haus eingebaut. Die Positionen, die über den Preis entscheiden, hängen deshalb am Haus und nicht am Gerät:
- Der Aufstellort. Fundament, Leitungswege und Kondensatableitung unterscheiden sich je nach Grundstück erheblich.
- Der Zählerschrank. Ein eigener Zähler für die Wärmepumpe setzt Platz im Schrank voraus. Fehlt er, wird der Umbau zu einer eigenen Position.
- Die Heizflächen. Reichen die vorhandenen Heizkörper nicht, kommen einzelne Tauschmaßnahmen dazu. Welche das sind, zeigt die Vorlauftemperatur.
- Der Warmwasserspeicher. Ob der vorhandene bleiben kann, entscheidet über einen vierstelligen Betrag.
Deshalb sind zwei Angebote für dasselbe Haus aussagekräftiger als jede Preisspanne für Deutschland.
Erst den Fördersatz bestimmen, dann Angebote vergleichen
Die belastbare Reihenfolge ist die umgekehrte: nicht vom Preis zum Zuschuss, sondern vom Zuschuss zum Preis.
- Den eigenen Fördersatz bestimmen. Er ergibt sich aus Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus und steht vorher fest.
- Angebote einholen, die dieselbe Leistung beschreiben. Ohne identische Heizlast und Vorlauftemperatur vergleicht man zwei verschiedene Anlagen.
- Den Zuschuss auf die förderfähigen Kosten anwenden, nicht auf die Gesamtsumme. Alles über 28.000 Euro trägt man selbst.
Erst dann steht eine Zahl da, die für das eigene Haus gilt.
Häufige Fragen
Was kostet eine Wärmepumpe mit Einbau? Die verbreiteten Spannen liegen bei 20.000 bis 50.000 Euro inklusive Installation. Sie beruhen auf Erfahrungswerten, nicht auf einer Erhebung. Der Preis hängt überwiegend an den Arbeiten am Haus, nicht am Gerät.
Wie viel Förderung bekommt man im Schnitt? 2025 hat die KfW 375.475 Zusagen über zusammen 5.225,8 Millionen Euro erteilt. Das sind im Durchschnitt 13.918 Euro je Zusage.
Warum liegt der Durchschnitt unter dem Höchstbetrag? Weil der Höchstbetrag mehrere Boni gleichzeitig voraussetzt und weil er sich auf gedeckelte förderfähige Kosten bezieht. 2025 lag er bei 21.000 Euro, der Durchschnitt bei zwei Dritteln davon.
Wie hoch war der durchschnittliche Fördersatz? Über 46 Prozent. Das folgt daraus, dass die förderfähigen Kosten 2025 bei 30.000 Euro gedeckelt waren: 13.918 geteilt durch 30.000 ergibt 46,4 Prozent, und der tatsächliche Satz kann nur darüber liegen.
Lohnt sich der Vergleich mehrerer Angebote? Ja, und zwar vor allem wegen der Positionen, die am Haus hängen. Sie erklären den größten Teil der Preisunterschiede.
Was ist seit Juli 2026 anders? Der Höchstsatz liegt bei 80 Prozent, die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit bei 28.000 Euro. Der Höchstzuschuss beträgt damit 22.400 Euro.



