Das Wichtigste auf den Punkt gebracht
- Am eigenen Zähler zahlt die Wärmepumpe pro Kilowattstunde weniger Netzentgelt und zwei Umlagen gar nicht. Im Netz der Netze BW sind das 2026 gut 7 Cent je Kilowattstunde.
- Dafür entfällt die feste Gutschrift am Haushaltszähler, dort knapp 148 Euro im Jahr, und für einen zweiten Zähler darf der Messstellenbetreiber bis zu 25 Euro im Jahr berechnen.
- Ohne weiteren Grundpreis lohnt sich der eigene Zähler ab rund 2.450 Kilowattstunden. Jeder Euro Grundpreis für den zweiten Vertrag hebt diese Schwelle um etwa 14 Kilowattstunden.
- Ein Einfamilienhaus mit rund 4.400 Kilowattstunden Wärmepumpenstrom liegt bis zu einem Grundpreis von etwa 140 Euro darüber. Bei 3.000 Kilowattstunden rechnet sich der Zähler nur ohne zusätzlichen Grundpreis.
Ein eigener Zähler für die Wärmepumpe lohnt sich, sobald sie mehr Strom zieht, als die feste Gutschrift am Haushaltszähler wert ist. Mit den Preisen der Netze BW, des Netzbetreibers für weite Teile Baden-Württembergs, liegt diese Grenze 2026 bei rund 2.450 Kilowattstunden im Jahr, solange der zweite Vertrag keinen eigenen Grundpreis kostet. Mit 100 Euro Grundpreis sind es rund 3.900.
Die Rechnung steht unten vollständig, mit jedem Preis aus dem Preisblatt und jeder Vorschrift dahinter. Sie lässt sich für jedes andere Netzgebiet mit zwei Zahlen aus dem dortigen Preisblatt wiederholen. Stand: Oktober 2026.
Pauschale am Haushaltszähler oder Rabatt am eigenen Zähler
Wer eine Wärmepumpe neu anschließt, bekommt im Gegenzug für die Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber ein ermäßigtes Netzentgelt. Wie es ermäßigt wird, regelt die Festlegung BK8-22/010-A der Bundesnetzagentur vom 23. November 2023. Sie kennt zwei Wege, zwischen denen man wählt:
- Modul 1, die Pauschale. Die Wärmepumpe läuft über den Haushaltszähler mit, und das Netzentgelt sinkt um einen festen Betrag im Jahr: 80 Euro brutto plus eine Stabilitätsprämie. Die Prämie ist der örtliche Netzentgelt-Arbeitspreis mal 3.750 Kilowattstunden mal 0,2. Wer nichts wählt, bekommt dieses Modul.
- Modul 2, der Rabatt je Kilowattstunde. Die Wärmepumpe bekommt einen eigenen Zähler. Der Netzentgelt-Arbeitspreis für ihren Strom sinkt auf 40 Prozent, und der Netzbetreiber darf für diesen Zähler keinen Netzentgelt-Grundpreis verlangen.
Das ist es, was Anbieter als Wärmepumpentarif verkaufen: einen Stromvertrag für den zweiten Zähler, in dem der Rabatt aus Modul 2 steckt. Ein Wechsel zwischen beiden Modulen ist nach Auskunft der Bundesnetzagentur möglich, aber nicht rückwirkend.
Ein drittes Modul, das zeitvariable Netzentgelt, gibt es seit April 2025. Es lässt sich nur mit Modul 1 kombinieren und kommt weiter unten vor.
Am eigenen Zähler gut 7 Cent weniger je Kilowattstunde
Zum Rechnen braucht es ein echtes Preisblatt. Das der Netze BW für 2026 nennt für einen Haushalt ohne Leistungsmessung einen Arbeitspreis von 9,01 Cent je Kilowattstunde brutto und für die Wärmepumpe nach Modul 2 3,61 Cent. Die Pauschale nach Modul 1 beträgt dort 147,56 Euro brutto im Jahr. Sie lässt sich aus der Formel der Festlegung nachrechnen: 80 Euro plus 9,01 Cent mal 750 Kilowattstunden ergibt 147,58 Euro, die Abweichung von zwei Cent entsteht beim Runden des Bruttopreises.
Am eigenen Zähler fällt außerdem etwas weg, das am Haushaltszähler mitläuft. Nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz verringert sich der Anspruch auf die Umlagen für Wärmepumpenstrom auf null, „wenn die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist“. Das betrifft 2026 die KWK-Umlage mit 0,531 Cent und die Offshore-Netzumlage mit 1,120 Cent je Kilowattstunde, beides brutto.
| Bestandteil je Kilowattstunde, brutto | Haushaltszähler | Eigener Zähler |
|---|---|---|
| Netzentgelt, Arbeitspreis | 9,01 ct | 3,61 ct |
| KWK-Umlage | 0,53 ct | 0 |
| Offshore-Netzumlage | 1,12 ct | 0 |
| Differenz | 7,05 ct |
Quelle: Netze BW, Preisblätter 2a und 7, gültig ab 1. Januar 2026.
Der Strompreis des Lieferanten ist in dieser Rechnung gleich angesetzt. Das ist keine Vereinfachung zugunsten des Ergebnisses: Im Monitoringbericht 2025 liegt der Anteil, den Lieferanten selbst bestimmen, bei getrennt gemessenem Wärmepumpenstrom bei 15,55 Cent und bei Haushaltsstrom bei 15,84 Cent je Kilowattstunde, netto zum 1. April 2025. Erhoben ist das für einen Wärmepumpenverbrauch von 7.500 und einen Haushaltsverbrauch von 2.500 bis 5.000 Kilowattstunden im Jahr. Der Unterschied zwischen beiden Tarifen entsteht fast vollständig in den regulierten Bestandteilen.
Die Schwelle liegt bei 2.450 Kilowattstunden plus Grundpreis
Dem Vorteil je Kilowattstunde stehen feste Kosten gegenüber. Die Pauschale aus Modul 1 fällt weg, weil der Haushaltszähler dann keine steuerbare Anlage mehr hat. Und ein zweiter Zähler kostet Messstellenbetrieb.
Die Höhe begrenzt das Messstellenbetriebsgesetz. Für einen Zähler mit Wärmepumpe nach § 14a dürfen dem Kunden nach § 30 MsbG höchstens 50 Euro brutto im Jahr berechnet werden. Diesen Betrag zahlt man in beiden Fällen einmal, weil auch der gemeinsame Zähler wegen der Wärmepumpe ein intelligentes Messsystem braucht. Zusätzlich kommt nur der zweite Zähler für den Haushalt dazu: als moderne Messeinrichtung nach § 32 MsbG höchstens 25 Euro im Jahr. Baut der Messstellenbetreiber dort freiwillig ein intelligentes Messsystem ein, sind es nach § 30 höchstens 30 Euro.
Daraus ergibt sich die Schwelle: 147,56 Euro plus 25 Euro, geteilt durch 7,05 Cent, ergibt rund 2.450 Kilowattstunden. Verlangt der Anbieter des Wärmepumpentarifs einen eigenen Grundpreis, steigt sie um rund 14 Kilowattstunden je Euro.
Zwei Annahmen stecken darin. Der Lieferant verlangt für beide Verträge denselben Arbeitspreis, und die Konzessionsabgabe an die Gemeinde ist nicht eingerechnet. Sie ist am eigenen Zähler meist niedriger, weiter unten steht dazu mehr. Ohne sie ist die Schwelle eher zu hoch als zu niedrig angesetzt.
| Wärmepumpenstrom im Jahr | Ohne Grundpreis | 50 € Grundpreis | 100 € Grundpreis | 150 € Grundpreis |
|---|---|---|---|---|
| 3.000 kWh | +39 € | −11 € | −61 € | −111 € |
| 4.400 kWh | +138 € | +88 € | +38 € | −12 € |
| 6.000 kWh | +251 € | +201 € | +151 € | +101 € |
| Schwelle | 2.447 kWh | 3.155 kWh | 3.864 kWh | 4.573 kWh |
Vorteil des eigenen Zählers gegenüber Modul 1 im Jahr, Netzgebiet Netze BW 2026, brutto. Grundpreis meint den Betrag, den der Lieferant für den zweiten Vertrag über den Messstellenbetrieb hinaus verlangt. Eigene Rechnung.
Die 4.400 Kilowattstunden in der mittleren Zeile sind der Verbrauch eines Hauses mit 15.000 Kilowattstunden Wärmebedarf bei einer Jahresarbeitszahl von 3,4, hergeleitet im Beitrag zum Stromverbrauch der Wärmepumpe. Die reale Größenordnung zeigt der Monitoringbericht: 2024 wurden rund 0,83 Millionen Wärmepumpen-Marktlokationen mit gut 4,3 Terawattstunden beliefert, im Mittel rund 5.200 Kilowattstunden je Anschluss.
Nicht in der Tabelle steht der einmalige Aufwand. Ist im Zählerschrank kein Platz frei, wird der zusätzliche Zählerplatz zu einer eigenen Position im Angebot des Elektrikers. Sie hängt am Schrank und lässt sich nicht pauschal beziffern, gehört aber in die Rechnung, bevor man sich entscheidet.
Die Frage kommt meistens zu spät. Dann steht der Elektriker schon vor dem Zählerschrank, und plötzlich geht es um einen freien Zählerplatz statt um den Tarif. Ich schaue zuerst auf zwei Dinge: was die Anlage realistisch im Jahr zieht, und was der zweite Vertrag kostet, alles zusammengerechnet. Liegt der Verbrauch deutlich über der Schwelle und wird der Schrank ohnehin angefasst, nehme ich den Zähler mit. Später heißt das, alles noch einmal aufzumachen. Bei einem kleinen, gut gedämmten Haus bin ich dagegen entspannt. Da reicht die Pauschale, und man spart sich einen Vertrag.
Alexander MüllerArchitekt und Mitgründer von Enter, der neutralen Plattform für Wärmepumpe, Photovoltaik & EnergiemanagementJe höher das örtliche Netzentgelt, desto früher lohnt der Zähler
Die Schwelle ist keine bundesweite Zahl. Sie hängt am Arbeitspreis des örtlichen Netzbetreibers, und zwar in einer Richtung, die man nicht erwarten würde: Ein hohes Netzentgelt hebt zwar auch die Pauschale aus Modul 1, den Rabatt am eigenen Zähler aber stärker. Die Umlagen sind dagegen bundesweit gleich.
| Netzentgelt-Arbeitspreis brutto | Pauschale Modul 1 | Vorteil je kWh am eigenen Zähler | Schwelle ohne Grundpreis | Schwelle mit 100 € Grundpreis |
|---|---|---|---|---|
| 6 ct/kWh | 125 € | 5,25 ct | 2.857 kWh | 4.761 kWh |
| 8 ct/kWh | 140 € | 6,45 ct | 2.558 kWh | 4.108 kWh |
| 10 ct/kWh | 155 € | 7,65 ct | 2.353 kWh | 3.660 kWh |
| 12 ct/kWh | 170 € | 8,85 ct | 2.203 kWh | 3.333 kWh |
| 14 ct/kWh | 185 € | 10,05 ct | 2.089 kWh | 3.084 kWh |
Eigene Rechnung nach BK8-22/010-A, Umlagen 2026, 25 Euro für den zweiten Zähler.
Den eigenen Arbeitspreis findet man im Preisblatt des Netzbetreibers, meist als „Entnahme ohne Leistungsmessung“ in der Niederspannung, und daneben die Pauschale nach Modul 1. Die Bundesnetzagentur nennt für diese Pauschale eine Spanne von 110 bis 190 Euro im Jahr, Stand 2023. Wie unterschiedlich die Netzentgelte sind, zeigt der Monitoringbericht: Im Mittel lagen sie 2025 für Haushalte zwischen 7,96 Cent in Bremen und 14,17 Cent in Hamburg je Kilowattstunde. Das sind Nettowerte im Durchschnitt über den ganzen Haushaltsverbrauch, sie lassen sich nicht direkt in die Bruttospalte oben einsetzen.
Getrennt gemessen 27,44 Cent, gemeinsam 31,70 Cent
Was am Markt tatsächlich bezahlt wird, erhebt der Monitoringbericht jedes Jahr bei den Lieferanten. Zum 1. April 2025 lag der mengengewichtete Preis für eine Wärmepumpe mit eigenem Zähler bei 27,44 Cent je Kilowattstunde, für eine Wärmepumpe mit gemeinsamer Messung bei 31,70 Cent, beides brutto für einen Jahresverbrauch von 7.500 Kilowattstunden.
| Bestandteil, netto in ct/kWh | Haushaltsstrom | Wärmepumpe gemeinsam gemessen | Wärmepumpe getrennt gemessen |
|---|---|---|---|
| Beschaffung, Vertrieb und Marge | 15,84 | 15,12 | 15,55 |
| Nettonetzentgelt | 11,02 | 5,72 | 3,33 |
| Konzessionsabgabe | 1,60 | 0,73 | 0,17 |
| KWK- und Offshore-Umlage | 1,10 | 1,10 | 0,00 |
| Gesamtpreis brutto | 40,05 | 31,70 | 27,44 |
Quelle: Monitoringbericht 2025, Tabellen 38 und 45, Preisstand 1. April 2025. Haushaltsstrom für 2.500 bis 5.000 kWh, Wärmepumpe für 7.500 kWh im Jahr. Nicht aufgeführt sind Messstellenbetrieb, die Umlage nach § 19 StromNEV, Stromsteuer und Umsatzsteuer.
Die Tabelle zeigt zweierlei. Die Lieferanten verlangen für den Wärmepumpenstrom praktisch denselben Preis wie für Haushaltsstrom, der Abstand entsteht im Netzentgelt, in der Konzessionsabgabe und in den Umlagen. Und die Konzessionsabgabe fällt am eigenen Zähler im Mittel deutlich niedriger aus. Sie ist in der Rechnung oben nicht enthalten, weil sie je Gemeinde und Tarif verschieden ist. Wo sie sinkt, liegt die Schwelle niedriger.
Modul 3 bringt ohne Verschieben fast nichts
Das zeitvariable Netzentgelt gilt für alles, was über den Zähler mit der Wärmepumpe läuft, also auch für Kühlschrank und Herd. Netze BW berechnet 2026 von 17 bis 22 Uhr 13,16 Cent, von 10 bis 14 Uhr 3,61 Cent und sonst 9,01 Cent, jeweils brutto. Gleichmäßig über den Tag verteilt ergibt das 8,97 Cent je Kilowattstunde, vier Hundertstel weniger als ohne Modul 3.
Der Vorteil entsteht also nur, wenn Verbrauch tatsächlich in die günstigen Stunden wandert. Eine Wärmepumpe kann das begrenzt, über den Pufferspeicher oder die Warmwasserbereitung zur Mittagszeit. Wer dafür ohnehin eine Solaranlage betreibt, sollte vorher klären, wie Solarstrom und eigener Wärmepumpenzähler zusammenpassen; das steht im Beitrag zu Photovoltaik und Wärmepumpe.
Ältere Anlagen behalten ihren Tarif längstens bis Ende 2028
Für Wärmepumpen, für die schon vor dem 1. Januar 2024 ein reduziertes Netzentgelt abgerechnet wurde, gilt eine Übergangsregel der Festlegung: Der Netzbetreiber rechnet längstens bis zum 31. Dezember 2028 nach dem alten Verfahren ab. Bei Netze BW heißt das 2026 ein Arbeitspreis von 5,62 Cent brutto für die „Entnahmestelle Wärmepumpe“, sofern mit Netze BW eine Vereinbarung nach altem Recht besteht. Danach fallen auch diese Anlagen unter die neuen Regeln.
Für 2027 hat Netze BW am 6. Oktober 2026 vorläufige Preise veröffentlicht: 121 Euro netto Pauschale nach Modul 1 und 2,87 Cent netto Arbeitspreis nach Modul 2, beides etwas weniger als 2026. Mit den Umlagen von 2026 gerechnet, steigt die Schwelle dadurch auf rund 2.500 Kilowattstunden.
Häufige Fragen
Was ist ein Wärmepumpentarif? Ein Stromvertrag für einen eigenen Zähler, über den nur die Wärmepumpe läuft. Er ist günstiger, weil das Netzentgelt auf 40 Prozent sinkt und KWK-Umlage und Offshore-Netzumlage entfallen.
Ab welchem Verbrauch lohnt sich ein eigener Zähler für die Wärmepumpe? Im Netz der Netze BW ab rund 2.450 Kilowattstunden im Jahr, wenn der zweite Vertrag keinen zusätzlichen Grundpreis kostet. Bei 100 Euro Grundpreis ab rund 3.900 Kilowattstunden.
Was kostet ein zweiter Zähler im Jahr? Für den Zähler mit Wärmepumpe darf der grundzuständige Messstellenbetreiber dem Kunden höchstens 50 Euro im Jahr berechnen, für eine moderne Messeinrichtung höchstens 25 Euro, für ein freiwillig eingebautes intelligentes Messsystem höchstens 30 Euro. Einmalige Kosten für den Zählerplatz kommen hinzu, wenn im Schrank keiner frei ist.
Bekomme ich die Pauschale auch mit eigenem Zähler? Nein. Modul 1 und Modul 2 schließen sich aus. Wer den eigenen Zähler wählt, verzichtet auf die Pauschale am Haushaltszähler.
Kann ich später von Modul 1 zu Modul 2 wechseln? Ja, ein Wechsel ist möglich, aber nicht rückwirkend. Für Modul 2 muss der eigene Zähler vorhanden sein.
Muss der Stromanbieter die Netzentgeltreduzierung weitergeben? Die Festlegung verpflichtet ihn dazu nicht, er muss sie aber auf der Rechnung ausweisen. Ob sie beim Kunden ankommt, entscheidet der Vertrag.
Gilt die Befreiung von den Umlagen auch ohne eigenen Zähler? Nein. Das Energiefinanzierungsgesetz setzt voraus, dass die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist.
Lohnt sich das zeitvariable Netzentgelt für die Wärmepumpe? Nur, wenn Verbrauch in die günstigen Stunden verschoben wird. Bei gleichmäßigem Verbrauch ergibt sich im Netz der Netze BW 2026 fast derselbe Preis wie ohne Modul 3.



