Wer stellt den KfW-Antrag für die Wärmepumpe, und was passiert bei einer Ablehnung?

Den Antrag stellt der Eigentümer selbst in „Meine KfW“, Vollmachten lässt die KfW nur bei Eigentümergemeinschaften zu. Lehnt sie ab, schützt eine Förderbedingung im Vertrag.

Kennzahl 375.475 Zusagen der KfW für einen Heizungszuschuss an Privatpersonen im Jahr 2025.
2025 hat die KfW Privatpersonen 375.475 Zuschüsse für eine neue Heizung zugesagt, über alle Heizungsarten. Quelle: KfW-Förderreport 2025.

Das Wichtigste auf den Punkt gebracht

  • Den Antrag müssen Sie als Eigentümer selbst im Kundenportal der KfW abschicken. Ein Installateur oder Berater darf das im Einfamilienhaus nicht für Sie tun.
  • Abnehmen lassen können Sie sich die Vorbereitung: Ohne die Bestätigung eines Fachbetriebs oder Energieberaters geht der Antrag gar nicht.
  • Eine Förderbedingung im Vertrag schützt Sie bei einer Ablehnung: Sagt die KfW Nein, sind Sie an den Auftrag nicht gebunden. Ohne diese Klausel gibt es kein Fördergeld.
  • Auch nach der Zusage kann der Zuschuss noch verfallen: Wer die Frist für die Nachweise verpasst, bekommt ihn nicht ausgezahlt.

Den KfW-Antrag für eine Wärmepumpe stellt der Eigentümer selbst, im Kundenportal „Meine KfW“ und vor Beginn des Vorhabens. Fachbetrieb oder Energieberater liefern die Unterlagen, absenden dürfen sie den Antrag im Einfamilienhaus nicht. Stand dieses Beitrags ist das Merkblatt der KfW zum Programm 458 in der Fassung 09/2026.

Wie viel Fördergeld es gibt, steht im Beitrag zur Heizungsförderung 2026; hier geht es um den Weg dorthin und um die Stellen, an denen er abbricht.

Antragsteller ist, wer sich in „Meine KfW“ registriert

Das Merkblatt 458 legt fest, dass die im Portal registrierte Person mit der Person identisch sein muss, die den Antrag stellt. Eine Antragstellung in Vertretung, also mit Vollmacht für einen Dritten, ist laut KfW-Merkblatt 458 außerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften nicht zugelassen. Die registrierte Person lässt sich nachträglich nicht austauschen, nur ihr Name darf korrigiert werden.

Die Regel hat Folgen über den Antrag hinaus. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KfW darf die KfW den Zuschuss aus wichtigem Grund kündigen und zurückfordern, wenn er über eine Stellvertretung beantragt wurde, die das Programm nicht ausdrücklich zulässt. Hinzu kommt: Die Angaben im Antrag sind subventionserheblich im Sinne von § 264 Strafgesetzbuch, falsche Angaben sind strafbar. Abgegeben werden sie vom Antragsteller, auch wenn jemand anderes die Felder vorbereitet hat. Und ausgezahlt wird nur auf das Konto der antragstellenden Person.

Antragsberechtigt ist, wer im Grundbuch steht. Eine im Grundbuch eingetragene GbR und Personen mit Nießbrauchrecht sind ausgeschlossen. Ein Kaufvertrag allein genügt nicht, eine Auflassungsvormerkung dagegen schon; bei der Nachweiseinreichung müssen Sie dann im Grundbuch eingetragen sein.

Der Fachbetrieb bestätigt, der Eigentümer beantragt und weist nach

SchrittWer macht esFristDokument
Bestätigung zum Antrag (BzA)Fachunternehmen oder Experte für Energieeffizienzvor dem AntragBzA mit 15-stelliger BzA-ID
Liefer- oder Leistungsvertrag mit FörderbedingungEigentümer und Fachunternehmenvor dem AntragVertrag mit Umsetzungsdatum, als PDF
Registrierung in „Meine KfW“EigentümerBestätigungslink 12 Stunden gültigE-Mail-Adresse
Antrag absendenEigentümervor VorhabenbeginnBzA-ID, Vertrag; für den Einkommensbonus das zu versteuernde Einkommen, notfalls geschätzt
ZusageKfWim Portal, kein PostversandZusageschreiben mit Zuschussreferenz
EinbauFachunternehmeninnerhalb von 36 Monaten ab ZusageRechnungen
Bestätigung nach Durchführung (BnD)Fachunternehmen oder Experte für Energieeffizienznach AbschlussBnD mit 15-stelliger BnD-ID
IdentifizierungEigentümervor dem NachweiseID, SCHUFA-Identitätscheck, Video oder Postident
Nachweis einreichenEigentümerinnerhalb von 6 Monaten nach der letzten RechnungRechnungen, Steuer-ID, je nach Bonus Meldebestätigung, Grundbuchauszug, Steuerbescheide
AuszahlungKfWin der Regel zur Mitte oder zum Ende eines MonatsAuszahlungsbestätigung

Quelle: KfW, Merkblatt 458 (Stand 09/2026) und Seite zum Online-Antrag.

Zwei Fristen in dieser Tabelle verdienen einen zweiten Blick. Die Antragsseite der KfW verlangt die Nachweise spätestens 36 Monate nach der Zusage, das Merkblatt lässt bis zu sechs Monate nach Ablauf dieser 36 Monate zu. Verbindlich ist das Datum, das in Ihrer eigenen Zusage unter „Nachweise einreichen“ steht. Und wer den Einkommensbonus zu den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen beantragt hat, kann die Nachweise laut KfW voraussichtlich erst ab Januar 2027 einreichen.

Ob und in welcher Höhe es einen Zuschuss gibt, erfahren Sie laut KfW sofort nach dem Antrag im Portal. Auch die Prüfung der Nachweise schließt die KfW nach eigener Angabe in vielen Fällen direkt ab, sonst meldet sie sich in der Regel innerhalb eines Monats.

Die Förderbedingung im Vertrag schützt bei einer Ablehnung

Der Antrag setzt einen bereits unterschriebenen Vertrag voraus, und genau dafür gibt es die Bedingung. Mit einer aufschiebenden Bedingung ist der Vertrag bis zur Zusage schwebend unwirksam und wird bei einer Ablehnung endgültig unwirksam. Mit einer auflösenden Bedingung gilt er sofort und fällt bei einer Ablehnung weg. In beiden Fällen sind Sie an den Auftrag nicht mehr gebunden, wenn die KfW Nein sagt.

Fehlt die Bedingung, wertet die KfW schon die Unterschrift als Vorhabenbeginn, und ein Vorhabenbeginn vor dem Antrag schließt die Förderung aus. Nachträglich in den Vertrag schreiben lässt sich die Bedingung nicht, das ist ausdrücklich unzulässig. Beratung und Planung vor dem Antrag sind dagegen erlaubt und gelten nicht als Beginn.

Nach dem Antrag, aber vor der Zusage mit den Arbeiten anzufangen, erlaubt die BEG-Richtlinie in Nummer 9.2.1, allerdings auf eigenes Risiko. Die Antragsseite der KfW beschreibt den Start erst nach der Zusage. Da die Entscheidung laut KfW sofort im Portal erscheint, gibt es kaum einen Grund, das Risiko einzugehen.

Die Angst sitzt fast immer an der falschen Stelle. Die Leute fürchten den Antrag, und dann steht die Zusage nach ein paar Minuten im Portal. Schiefgehen tut es eher zwei Jahre später. Die Anlage läuft längst, irgendwo liegt noch eine Rechnung, die bar bezahlt wurde, oder die Frist für den Nachweis ist durch, weil niemand mehr daran gedacht hat. Deswegen frage ich bei jedem Angebot zuerst: Wer stellt mir am Ende die Bestätigung aus, und wer erinnert mich an das Datum? Wenn darauf keiner eine Antwort hat, würde ich nicht unterschreiben.

Porträt von Alexander MüllerAlexander MüllerArchitekt und Mitgründer von Enter, der neutralen Plattform für Wärmepumpe, Photovoltaik & Energiemanagement

Ablehnungsquoten veröffentlicht die KfW nicht, die Gründe schon

Eine Statistik über abgelehnte Anträge veröffentlicht die KfW nicht. Der Förderreport nennt nur Zusagen: 2025 waren es im Zuschuss Heizungsförderung für Privatpersonen 375.475 Zusagen über 5.225,8 Millionen Euro, gezählt über alle geförderten Heizungsarten und nicht nur für Wärmepumpen. Woran ein Antrag scheitert, steht dafür in den Förderbedingungen selbst:

GrundFolgeFundstelle
Vertrag ohne Förderbedingung oder Bauarbeiten vor dem Antragkeine FörderungMerkblatt 458, Vorhabenbeginn
Heizung schon eingebautkeine FörderungKfW, Fragen zum Programm 458
Antragsteller nicht Eigentümer, GbR oder Nießbraucherkeine Förderung, keine ÜbertragungMerkblatt 458, Antragsberechtigung
Bauantrag jünger als fünf Jahrekeine FörderungMerkblatt 458
Nachweisfrist verpasstzugesagter Zuschuss verfälltMerkblatt 458, Bewilligungszeitraum
Rechnung bar bezahlt oder ohne ObjektadresseNachweisanforderung nicht erfülltMerkblatt 458, Nachweise
Einkommen über der Grenze oder Steuerbescheide fehlenEinkommensbonus entfälltKfW, Fragen zum Programm 458
Bonus im Antrag vergessennachträglich nicht beantragbarKfW, Fragen zum Programm 458

Dazu kommt das Portal selbst: Nach dem Absenden der Nachweise lassen sich weder Angaben ändern noch weitere Rechnungen nachreichen.

Kein Rechtsanspruch, sechs Monate Sperrfrist

Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht, so steht es in Nummer 7.2 der BEG-Richtlinie; die KfW entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der Haushaltsmittel. Sie vergibt den Zuschuss als Bank über einen privatrechtlichen Vertrag und nimmt laut ihren Geschäftsbedingungen an keinem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Für dieselbe Maßnahme ist nur ein Antrag möglich, eine Aufstockung über den beantragten Betrag hinaus ebenfalls nicht. Wer auf eine Zusage verzichtet, etwa um zu neuen Bedingungen neu zu beantragen, kann das für dasselbe Vorhaben frühestens sechs Monate nach Eingang des Verzichts bei der KfW. Nur ein grundlegend geändertes Vorhaben, etwa eine andere Wärmequelle, gilt als neues Vorhaben und braucht einen neuen Vertrag.

War der Zuschuss nie erreichbar, etwa weil der Vertrag ohne Förderbedingung unterschrieben war, bleibt bei selbst bewohntem Eigentum unter Umständen die Steuerermäßigung. Wie man die Wärmepumpe von der Steuer absetzt, steht dort. Beides zugleich für dieselbe Maßnahme schließt das Merkblatt aus.

Begleiten darf jeder, absenden nur der Eigentümer

Für die Bestätigungen vor und nach dem Einbau muss ein Fachunternehmen oder ein Experte für Energieeffizienz aus der Expertenliste des Bundes eingebunden sein. Die Kosten einer Baubegleitung durch einen solchen Experten zählt die KfW zu den förderfähigen Kosten. Was eine Anlage insgesamt kostet, entscheidet mit, wie viel davon übrig bleibt.

WerWas er laut eigener Angabe übernimmtWas beim Eigentümer bleibt
Eigentümer alleinallesFachbetrieb für BzA und BnD trotzdem nötig
Installateur vor OrtBzA, Vertrag mit Bedingung, BnDAntrag, Identifizierung, Nachweis
Experte für EnergieeffizienzBzA, Baubegleitung, BnDAntrag, Identifizierung, Nachweis
thermondoFördermittelservice, Anleitungsvideo zum AntragAntrag; eine Vollmacht für das Heizungsunternehmen sei „aktuell nicht mehr möglich“
Enpalfordert die BzA-ID an und leitet sie weiter, Anleitungen, eigenes FörderteamAntrag, der „immer vom Eigentümer gestellt werden muss“
Enter (Betreiber dieser Seite)Begleitung „von der Prüfung bis zur Antragstellung“, Förderausfallgarantie, wenn im Angebot vereinbartAntrag; laut AGB „Sache des Kunden“
KfW-Servicenummer 0800 539-9013kostenlose Auskunft zu Antrag und Portalalles Übrige

Stand der Angaben: Websites der Anbieter, abgerufen am 19.10.2026.

thermondo schreibt, die Förderung könne „derzeit ausschließlich durch den Heizungskäufer beantragt werden“. Enpal beschreibt, dass es als ausführendes Unternehmen die BzA-ID anfordert und an den Kunden weiterleitet. Enter, der Betreiber dieser Seite, nennt auf seiner Seite zur Wärmepumpe eine Fördergarantie „für die von uns ermittelte Förderung“. Nach Enters AGB für Wärmepumpen gilt diese Förderausfallgarantie nur, wenn sie im Festpreis-Angebot vereinbart ist, und leistet einen Ausgleich, wenn eine zugesagte Förderung aus einem Grund, den Enter zu vertreten hat, nicht ausgezahlt wird. Den Antrag selbst weisen dieselben AGB dem Kunden zu.

Ob die KfW zahlt, entscheidet allein die KfW. Ein Anbieter kann nur zusagen, einen Ausfall selbst auszugleichen, und das ist ein Versprechen aus Ihrem Vertrag mit ihm. Gleich, bei wem Sie anfragen: Lassen Sie sich vor der Unterschrift schriftlich geben, wer die Bestätigungen vor und nach dem Einbau ausstellt, dass der Vertrag die Förderbedingung enthält und unter welchen Voraussetzungen eine Förder- oder Ausfallgarantie greift. Ein Angebot, den Antrag in Ihrem Namen abzuschicken, kann im Einfamilienhaus niemand einlösen, weil die KfW das nicht zulässt.

Zehn Jahre Prüfrecht ab der Zusage

Die KfW darf die Förderung zehn Jahre ab dem Datum der Zusage prüfen, auch vor Ort. So lange sind Rechnungen, Kontoauszüge, Messprotokolle und die Unterlagen des Fachbetriebs aufzubewahren, und die Heizung ist zweckentsprechend zu nutzen. Lagen die Voraussetzungen nicht vor oder sind sie später entfallen und haben Sie das zu vertreten, kann die KfW den Zuschuss zurückfordern und Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen. Fordert die KfW im Nachweisprozess zusätzliche Belege an, kann etwa das Formular zum hydraulischen Abgleich dazugehören.

Häufige Fragen

Kann mein Installateur den KfW-Antrag für mich stellen? Nein, nicht im Einfamilienhaus. Die KfW lässt eine Antragstellung mit Vollmacht nur bei Wohnungseigentümergemeinschaften zu. Der Installateur stellt die Bestätigung zum Antrag aus, absenden müssen Sie selbst.

Was passiert mit dem Vertrag, wenn die KfW den Antrag ablehnt? Enthält er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage, wird er unwirksam, und Sie sind an den Auftrag nicht mehr gebunden. Ohne diese Bedingung gilt die Unterschrift als Vorhabenbeginn, und es gibt keine Förderung.

Kann ich nach einer Ablehnung erneut beantragen? Ausdrücklich geregelt ist nur: Für dieselbe Maßnahme gibt es einen Antrag. Nach einem Verzicht auf eine Zusage ist ein neuer Antrag für dasselbe Vorhaben frühestens nach sechs Monaten möglich.

Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit? Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten ab Zusage abgeschlossen sein. Die Nachweise sind innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung einzureichen. Das verbindliche Datum steht in Ihrer Zusage.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt? Nach positiver Prüfung der Nachweise, in der Regel zur Mitte oder zum Ende eines Monats, und nur auf das Konto der Person, die den Antrag gestellt hat.

Gibt es eine Garantie, dass die KfW zahlt? Nein. Einen Rechtsanspruch schließt die BEG-Richtlinie aus. Einige Anbieter versprechen, einen Ausfall selbst auszugleichen, etwa Enter, der Betreiber dieser Seite, mit einer Förderausfallgarantie, wenn sie im Angebot vereinbart ist. Das ist eine Zusage des Anbieters, deren Bedingungen im Vertrag stehen müssen.

Brauche ich einen Energieberater für den Antrag? Nicht zwingend. Die Bestätigungen vor und nach dem Einbau kann auch das Fachunternehmen ausstellen. Ein Experte für Energieeffizienz ist eine Alternative, seine Baubegleitung ist förderfähig.

Kann ich den Antrag stellen, wenn ich das Haus gerade kaufe? Ja, sobald eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch steht. Ein Kaufvertrag allein reicht nicht. Bei der Einreichung der Nachweise müssen Sie als Eigentümer eingetragen sein.

Quellen

  1. KfW: Merkblatt Zuschuss Nr. 458, Heizungsförderung für Privatpersonen, Stand 09/2026
  2. KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458)
  3. KfW: Online-Antrag Heizungsförderung im Kundenportal „Meine KfW“
  4. KfW: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zuschussprodukte über „Meine KfW“, gültig ab 21.07.2026
  5. BMWE: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BAnz AT 27.08.2026 B1)
  6. KfW: Förderreport, Stichtag 31.12.2025
  7. thermondo: Heizungsförderung beantragen
  8. Enpal: Förderung Wärmepumpe beantragen
  9. Enter: Wärmepumpe
  10. Enter: AGB Wärmepumpe