Wie laut ist eine Wärmepumpe und wie viel Abstand brauche ich zum Nachbarn?

Geförderte Geräte liegen zwischen 32 und 67 Dezibel, im Mittel bei 53. Für die nachts geltenden 35 dB(A) braucht das mittlere Gerät 3,2 Meter bis zum Nachbarfenster.

Außeneinheit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe dicht an einer Hauswand, daneben eine Hecke.
Der Aufstellort entscheidet mehr als das Gerät. Eine Wand dahinter bringt bis zu 3 Dezibel dazu, eine Ecke bis zu 6. Foto: alpha innotec auf Unsplash

Das Wichtigste auf den Punkt gebracht

  • Im Datenblatt steht die Schallleistung. Geregelt ist der Schalldruck beim Nachbarn. Beides sind verschiedene Größen.
  • Nachts gelten am Nachbarfenster 35 dB(A) im reinen und 40 dB(A) im allgemeinen Wohngebiet.
  • In der amtlichen Geräteliste reichen die Werte für Einfamilienhäuser von 32 bis 67 Dezibel.
  • Auf drei Meter halten davon 43 Prozent die 35 dB(A) ein. Der Aufstellort entscheidet mehr als das Gerät.

Die Frage, wie laut eine Wärmepumpe ist, wird fast überall mit einer Spanne beantwortet: 30 bis 60 Dezibel, dazu ein Vergleich mit einem Kühlschrank oder einem leisen Gespräch. Diese Antwort hilft niemandem weiter, und zwar aus einem Grund, der sich benennen lässt.

Sie vermischt zwei Größen, die physikalisch verschieden sind.

Das Datenblatt nennt die Schallleistung, geregelt ist der Schalldruck

Im Datenblatt eines Außengeräts steht der Schallleistungspegel. Er beschreibt, wie viel Schall das Gerät insgesamt abgibt, unabhängig davon, wo man steht. Er ist eine Eigenschaft der Maschine und wird auf dem Prüfstand gemessen.

Geregelt ist dagegen der Schalldruckpegel an einem bestimmten Ort, nämlich beim Nachbarn. Die Werte dafür stehen in der TA Lärm unter Nummer 6.1, gemessen außerhalb von Gebäuden:

Gebiettagsnachts
Reines Wohngebiet50 dB(A)35 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlung55 dB(A)40 dB(A)
Kern-, Dorf- und Mischgebiet60 dB(A)45 dB(A)
Urbanes Gebiet63 dB(A)45 dB(A)
Gewerbegebiet65 dB(A)50 dB(A)

Als Nacht gelten 22 bis 6 Uhr. Der Nachtwert ist der bindende, weil eine Wärmepumpe im Winter durchläuft.

Wer also den Datenblattwert mit der Tabelle vergleicht, vergleicht die Schallleistung des Geräts mit dem zulässigen Schalldruck beim Nachbarn. Das sind zwei verschiedene Dinge, und der Unterschied zwischen ihnen ist der Abstand.

Aus dem Datenblattwert wird der nötige Abstand

Ein Außengerät steht auf dem Boden und strahlt nach oben in einen Halbraum ab. Für diesen Fall gilt

Schalldruck = Schallleistung − 8 − 20 · log10(Abstand in Metern)

Die 8 Dezibel sind der Übergang von der Leistung zum Druck auf einer Halbkugel, der Logarithmus beschreibt die Abnahme über die Entfernung. Jede Verdopplung des Abstands bringt 6 Dezibel.

Stellt man die Gleichung nach dem Abstand um, ergibt sich für jeden Datenblattwert die Entfernung, die nötig ist, damit beim Nachbarn der zulässige Wert eingehalten wird:

Schallleistung des Gerätsfür 40 dB(A) nachtsfür 35 dB(A) nachts
40 dB0,4 m0,7 m
45 dB0,7 m1,3 m
50 dB1,3 m2,2 m
55 dB2,2 m4,0 m
60 dB4,0 m7,1 m
65 dB7,1 m12,6 m

Die Tabelle gilt für freie Aufstellung über reflektierendem Boden. Steht das Gerät vor einer Hauswand, kommen bis zu 3 Dezibel dazu, in einer Gebäudeecke bis zu 6, und der nötige Abstand verdoppelt sich. Läuft das Gerät nachts in einem abgesenkten Betrieb, liegt es entsprechend darunter. Gemessen wird nach TA Lärm am schutzbedürftigen Raum des Nachbarn, nicht an der Grundstücksgrenze.

Die geförderten Geräte reichen von 32 bis 67 Dezibel

Die Datenblattwerte muss man nicht schätzen. Das BAFA führt die Liste der förderfähigen Wärmepumpen, und dort steht zu jedem Gerät der Schallleistungspegel außen. Am 12. September 2026 enthielt sie 6.374 Einträge von 222 Marken, darunter 3.985 Luft-Wasser-Wärmepumpen.

Für die 2.146 Geräte mit 4 bis 12 Kilowatt Nennwärmeleistung, also die Größenklasse eines Einfamilienhauses, ergibt die Auswertung:

Schallleistung außen
Leisestes Gerät32 dB
Unteres Zehntelbis 46 dB
Median53 dB
Oberes Zehntelab 60 dB
Lautestes Gerät67 dB
Säulenvergleich der nötigen Abstände: 0,3 Meter beim leisesten Gerät, 3,2 Meter beim mittleren, 15,8 Meter beim lautesten.Download
Nötiger Abstand für 35 dB(A) nachts, gerechnet für 2.146 förderfähige Luft-Wasser-Wärmepumpen mit 4 bis 12 kW. Quelle: BAFA-Liste vom 12.09.2026, eigene Berechnung.

Aus beiden Tabellen zusammen folgt die praktische Antwort. Für 35 dB(A) nachts, also im reinen Wohngebiet, braucht das mittlere Gerät der Liste 3,2 Meter. Das leiseste kommt mit 0,3 Metern aus, das lauteste braucht 15,8. Zwischen beiden liegt der Faktor 50.

In Anteilen der Liste, bei freier Aufstellung:

  • 35 dB(A) auf 3 Meter: 43 Prozent der Geräte schaffen es.
  • 35 dB(A) auf 5 Meter: 73 Prozent.
  • 35 dB(A) auf 8 Meter: 98 Prozent.
  • 40 dB(A) auf 3 Meter: 77 Prozent.

Die verbreitete Faustregel „drei Meter genügen" trifft damit für das reine Wohngebiet auf weniger als die Hälfte der geförderten Geräte zu. Für das allgemeine Wohngebiet stimmt sie in gut drei Viertel der Fälle.

Wenn jemand mit der Schallfrage kommt, geht es fast nie um das Gerät. Es geht darum, wo es stehen soll. Zwei Meter weiter weg von der Grundstücksgrenze bringen oft mehr als der Aufpreis für das leisere Modell, und sie kosten nichts. Was ich regelmäßig sehe: Das Außengerät steht in der Ecke zwischen Hauswand und Garage, weil dort eben Platz war. Genau dort addieren sich die Reflexionen. Derselbe Apparat, fünf Meter weiter frei aufgestellt, ist beim Nachbarn ein anderes Gerät.

Porträt von Justus MentenJustus MentenArchitekt und Geschäftsführer von Enter, der neutralen Plattform für Wärmepumpe, Photovoltaik & Energiemanagement

Von 9.686 gelisteten Geräten sind 3.985 geblieben

Hier kursieren zwei Zahlenreihen durcheinander, und sie stammen aus verschiedenen Regelwerken.

Die Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 813/2013 setzt in Anhang II Nummer 3 seit dem 26. September 2015 die eigentlichen Obergrenzen. Ein Gerät, das darüber liegt, darf nicht verkauft werden.

Die BEG-Förderung verlangt mehr. Nummer 3.4.5 der Richtlinie vom 21. Dezember 2023 fordert seit dem 1. Januar 2026 einen Wert, der 10 Dezibel unter dieser Grenze liegt. Vorher waren es 5.

NennwärmeleistungÖkodesign, außenBEG seit 01.01.2026
bis 6 kW65 dB55 dB
über 6 bis 12 kW70 dB60 dB
über 12 bis 30 kW78 dB68 dB
über 30 bis 70 kW88 dB78 dB

Die linke Spalte wird häufig als „gesetzliche Grenze" zitiert, die rechte als „die neue Anforderung", und beide werden gelegentlich vertauscht. Die Unterscheidung ist auch praktisch wichtig: Die Ökodesign-Werte gelten für jedes Gerät auf dem Markt, die BEG-Werte nur für Luft-Wasser-Geräte, die gefördert werden sollen. Eine Erdwärmepumpe hat kein Außengerät und ist von beidem nicht betroffen, siehe den Vergleich von Luft- und Erdwärmepumpe.

Säulenvergleich: Ökodesign erlaubt 65 dB, die BEG fordert 55 dB, der Median der geförderten Geräte liegt bei 51 dB, das leiseste bei 32 dB.Download
Grenzwerte und tatsächliche Geräte in der Klasse bis 6 kW. Quellen: Verordnung (EU) Nr. 813/2013; BAFA-Liste vom 12.09.2026, eigene Auswertung.

Die beiden Spalten wirken unterschiedlich streng, und sie sind es auch. Die linke ist praktisch wirkungslos: Kein einziges der 3.985 gelisteten Luft-Wasser-Geräte liegt über der Ökodesign-Grenze. Der Median der Klasse bis 6 Kilowatt liegt bei 51 Dezibel, 14 Dezibel darunter.

Das war schon 2013 absehbar. Anhang V derselben Verordnung nennt für die beste verfügbare Technik Richtwerte von 39, 40 und 41 Dezibel je nach Klasse. Der Verordnungsgeber hat also festgehalten, dass die Technik seine eigene Grenze um rund 25 Dezibel unterbietet.

Die rechte Spalte greift dagegen deutlich. Das lässt sich messen, weil die BAFA-Liste zu einem frei wählbaren Stichtag abgefragt werden kann.

Luft-Wasser-Geräte auf der ListeAnzahl
am 31. Dezember 20259.686
am 12. September 20263.985
Säulenvergleich: 9.686 förderfähige Luft-Wasser-Wärmepumpen Ende 2025, 3.985 im September 2026.Download
Förderfähige Luft-Wasser-Wärmepumpen vor und nach der Verschärfung. Quelle: BAFA-Geräteliste, Abfrage zu beiden Stichtagen, eigene Auswertung.

5.701 Geräte sind in diesen gut acht Monaten von der Liste verschwunden. Für 4.247 davon sind Schallpegel und Leistung vollständig angegeben, und von diesen überschreiten mindestens 1.767 die neue Anforderung, je nach Zuordnung zur Leistungsklasse bis zu 1.987. Nach der bis Ende 2025 geltenden 5-Dezibel-Regel wären es 114 gewesen.

Damit erklärt die Schallregel etwa ein Drittel des Schwunds. Der Rest hat andere Gründe, vor allem auslaufende Förderzeiträume der einzelnen Einträge. Der Median der entfallenen Geräte liegt bei 61 Dezibel, der der verbliebenen bei 55. Die Liste ist also kürzer geworden und zugleich leiser.

Der Mindestabstand aus der Bauordnung ist kein Thema mehr

Lange galt in den meisten Bundesländern ein bauordnungsrechtlicher Mindestabstand von rund drei Metern zur Grundstücksgrenze. Diese Vorgabe ist weitgehend entfallen: Seit 2023 und 2024 haben die Länder haushaltsübliche Wärmepumpen in ihren Bauordnungen ausdrücklich freigestellt, meist gebunden an Maße wie zwei Meter Höhe und drei Meter Länge je Grundstücksgrenze. Den Stand je Land führt das Gebäudeforum klimaneutral der dena.

Was bleibt, ist die TA Lärm. Sie ist auch die schärfere Anforderung: Ein freigestellter Aufstellort direkt an der Grenze hilft nicht, wenn dort nachts 40 statt 35 dB(A) ankommen. Die Bauordnung sagt, wo gebaut werden darf. Der Immissionsschutz sagt, was dabei herauskommen muss.

Erst die Gebietsart, dann der Abstand, dann das Gerät

Die Reihenfolge ist umgekehrt zu der, in der die meisten Angebote entstehen.

  1. Gebietsart klären. Sie steht im Bebauungsplan und entscheidet zwischen 35 und 40 dB(A) nachts.
  2. Abstand zum nächsten fremden schutzbedürftigen Raum messen, nicht zur Grenze. Das ist die Größe, die in die Rechnung eingeht.
  3. Daraus den höchstzulässigen Datenblattwert bestimmen, mit der Tabelle oben und einem Aufschlag für Wand oder Ecke.
  4. Erst dann Geräte vergleichen. Erfüllt der Aufstellort die Anforderung nicht, spart ein leiseres Gerät den Umbau nur selten ein. Was eine Einhausung oder ein anderer Aufstellort kostet, gehört in die Kostenrechnung.

Häufige Fragen

Wie laut ist eine Wärmepumpe in Dezibel? Für Luft-Wasser-Geräte in der Größe eines Einfamilienhauses liegt der Schallleistungspegel außen laut BAFA-Liste zwischen 32 und 67 Dezibel, im Median bei 53. Das ist die Angabe aus dem Datenblatt, nicht der Wert, den ein Nachbar hört.

Wie viel Abstand muss eine Wärmepumpe zum Nachbarn haben? Einen festen Meterwert gibt es nicht mehr. Entscheidend ist, dass nachts am Nachbarfenster der Wert der TA Lärm eingehalten wird, also 35 dB(A) im reinen und 40 dB(A) im allgemeinen Wohngebiet. Für ein durchschnittliches Gerät sind das rund 3,2 Meter bei 35 dB(A).

Reichen drei Meter Abstand aus? Im allgemeinen Wohngebiet bei gut drei Vierteln der förderfähigen Geräte, im reinen Wohngebiet bei 43 Prozent. Bei Aufstellung vor einer Wand oder in einer Ecke sinken beide Anteile.

Was gilt nachts? Von 22 bis 6 Uhr gelten die niedrigeren Werte. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen sie nachts um höchstens 20 dB(A) überschreiten.

Welche Grenzwerte gelten seit 2026 für die Förderung? Das Außengerät muss 10 Dezibel unter der Ökodesign-Grenze liegen, also 55 dB bis 6 kW, 60 dB bis 12 kW und 68 dB bis 30 kW Nennwärmeleistung. Vorher waren 5 Dezibel gefordert.

Ist mein Gerät ab 2026 noch förderfähig? Das zeigt die BAFA-Liste, die sich zu einem frei wählbaren Stichtag abfragen lässt. Die Verschärfung hat deutlich gewirkt: Ende 2025 standen dort 9.686 Luft-Wasser-Geräte, im September 2026 noch 3.985.

Gilt das auch für Erdwärmepumpen? Nein. Die Schallanforderungen der Förderung betreffen das Außengerät von Luft-Wasser-Wärmepumpen. Sole-Wasser-Geräte stehen vollständig im Haus.

Quellen

  1. Verordnung (EU) Nr. 813/2013 (Ökodesign), Anhang II Nummer 3 und Anhang V
  2. TA Lärm, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26.08.1998, Nummer 6.1
  3. Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 21.12.2023, Nummer 3.4.5, BAnz AT 29.12.2023 B1
  4. BAFA: Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf- und Effizienznachweis
  5. Gebäudeforum klimaneutral (dena): Geräuschemissionen von Wärmepumpen