Kältemittel in der Wärmepumpe: Kaufe ich ein Auslaufmodell?

39 Prozent der geförderten Geräte bis 12 Kilowatt tragen ein Kältemittel, das ab 2027 nicht mehr verkauft werden darf. Betreiben darf man sie weiter.

Eng gewickelte Kupferleitung eines Wärmetauschers.
Im Kreislauf aus Kupferleitungen steckt das Kältemittel. Für kleine Wärmepumpen läuft ab 2027 aus, was ein hohes Treibhauspotenzial hat. Foto: Ra Dragon auf Unsplash

Das Wichtigste auf den Punkt gebracht

  • Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial laufen aus. Für kleine Wärmepumpen ist der Stichtag der 1. Januar 2027.
  • In der Förderliste haben heute 39 Prozent der Geräte bis 12 Kilowatt ein Kältemittel, das dann ausläuft.
  • Ende 2025 waren es noch 62 Prozent. Der Markt stellt schneller um, als die Frist verlangt.
  • Wer jetzt kauft, kauft zu 60 Prozent Propan. Das Verbot gilt für den Verkauf, nicht für den Betrieb.

Das Kältemittel ist die Flüssigkeit, die in einer Wärmepumpe verdampft und wieder verflüssigt wird. Es verlässt den Kreislauf im Normalbetrieb nicht, und deshalb steht es in keinem Verkaufsgespräch. Für eine Anlage, die zwanzig Jahre laufen soll, ist es trotzdem eine der wenigen Festlegungen, die sich später nicht mehr ändern lässt.

Zum 1. Januar 2027 verschiebt sich hier etwas, und die amtliche Förderliste zeigt, wie weit der Markt schon ist.

Ab 2027 gilt für Geräte bis 12 Kilowatt die Grenze GWP 150

Die Verordnung (EU) 2024/573 regelt fluorierte Treibhausgase. Ihr Anhang IV nennt für jede Geräteart ein Datum, ab dem sie nicht mehr in Verkehr gebracht werden darf. Für Wärmepumpen stehen dort unter anderem:

GerätGrenzeab
Luft-Wasser-Splitsysteme bis 12 kWGWP ab 1501. Januar 2027
Monoblockgeräte bis 12 kWGWP ab 1501. Januar 2027
Monoblockgeräte über 12 bis 50 kWGWP ab 1501. Januar 2027
Splitsysteme bis 12 kWjedes F-Gas1. Januar 2035
Splitsysteme über 12 kWGWP ab 1501. Januar 2033

GWP steht für das Treibhauspotenzial im Vergleich zu Kohlendioxid. Anhang I der Verordnung nennt für R32, das derzeit verbreitetste Kältemittel in Wärmepumpen, den Wert 675. R410A liegt über 2.000. Beide liegen damit oberhalb der Schwelle von 150.

Propan, in der Kältetechnik R290, ist kein fluoriertes Treibhausgas und von der Verordnung nicht erfasst. Sein Treibhauspotenzial liegt bei etwa 3.

Das Verbot betrifft das Inverkehrbringen, nicht den Betrieb. Eine 2026 gekaufte Wärmepumpe mit R32 darf weiterlaufen, gewartet und nachgefüllt werden. Nur verkauft werden dürfen solche Geräte in der genannten Klasse ab 2027 nicht mehr.

39 Prozent der Geräte bis 12 Kilowatt laufen 2027 aus

Die Frage, wie weit der Markt umgestellt hat, lässt sich beantworten, weil das BAFA zu jedem förderfähigen Gerät das Kältemittel und die Nennwärmeleistung veröffentlicht. Am 12. September 2026 standen 2.209 Luft-Wasser-Wärmepumpen bis 12 Kilowatt auf der Liste.

KältemittelGeräteGWPab 2027
R290 (Propan)1.3353zulässig
R32574675läuft aus
R410A267über 2.000läuft aus
R454B14466läuft aus
R452B12676läuft aus
R454C5148zulässig
übrige2läuft aus

869 der 2.209 Geräte, also 39,3 Prozent, tragen ein Kältemittel, das ab Januar 2027 in dieser Klasse nicht mehr verkauft werden darf. Zulässig bleiben in der Praxis genau zwei: Propan und, knapp unter der Schwelle, R454C mit einem GWP von 148.

Säulenvergleich: Ende 2025 hatten 62,2 Prozent der geförderten Geräte bis 12 kW ein auslaufendes Kältemittel, im September 2026 noch 39,3 Prozent.Download
Anteil der förderfähigen Luft-Wasser-Wärmepumpen bis 12 kW mit einem Kältemittel ab GWP 150. Quellen: Verordnung (EU) 2024/573, Anhang IV; BAFA-Geräteliste, eigene Auswertung.

Ein Jahr zuvor sah das anders aus. Am 31. Dezember 2025 waren es 2.989 von 4.807 Geräten, also 62,2 Prozent. Der Anteil hat sich in gut acht Monaten nahezu gedrittelt, obwohl die Frist erst 2027 greift.

Die Schallregel hat als Kältemittelpolitik gewirkt

Der Grund liegt in einer anderen Vorschrift, die niemand als Kältemittelpolitik gemeint hat.

Seit dem 1. Januar 2026 fordert die BEG-Förderung in Nummer 3.4.5 einen Schallleistungspegel, der 10 Dezibel unter der Ökodesign-Grenze liegt. Wie stark das gewirkt hat, steht im Beitrag zur Lautstärke.

Diese Anforderung trifft die Kältemittel ungleich. In der Klasse von 4 bis 12 Kilowatt liegt der Median der R32-Geräte bei 59 Dezibel, der der Propangeräte bei 53. Sechs Dezibel sind der Unterschied zwischen einem Gerät, das die Anforderung erfüllt, und einem, das sie verfehlt.

Säulenvergleich der Verbleibquoten: R290 73,2 Prozent, R410A 48,3 Prozent, R32 23,9 Prozent.Download
Anteil der Ende 2025 gelisteten Geräte von 4 bis 12 kW, die im September 2026 noch auf der Liste stehen. Quelle: BAFA-Geräteliste, beide Stichtage, eigene Auswertung.

Von den Propangeräten, die Ende 2025 auf der Liste standen, sind 73,2 Prozent noch darauf. Bei R32 sind es 23,9 Prozent. Der Anteil von Propan in dieser Klasse ist dadurch von 37,7 auf 60,6 Prozent gestiegen.

Die deutsche Schallregel hat damit vorweggenommen, was die europäische Kältemittelregel 2027 ohnehin verlangt. Das war nicht ihr Zweck, und es ist trotzdem ihre Wirkung.

Nach dem Kältemittel fragt von sich aus fast niemand. Ich bringe es meistens selbst auf, und dann geht es nicht um Chemie, sondern um den Aufstellort. Propan ist brennbar, deshalb gelten Abstände zu Kellerschächten, Lichtschächten und Öffnungen im Boden. Die sind einzuhalten, und manchmal fällt damit genau der Platz weg, den sich alle vorgestellt hatten. Das spricht nicht gegen Propan. Es gehört nur früh geklärt und nicht an dem Tag, an dem das Gerät geliefert wird.

Porträt von Justus MentenJustus MentenArchitekt und Geschäftsführer von Enter, der neutralen Plattform für Wärmepumpe, Photovoltaik & Energiemanagement

Ein Gerät mit R32 darf weiterlaufen, nur nicht mehr verkauft werden

Drei Punkte, die sich aus den Zahlen ergeben.

  1. Ein Gerät mit R32 ist heute nicht schlechter. Es darf betrieben, gewartet und nachgefüllt werden. Die Frist betrifft den Verkauf neuer Geräte.
  2. Über die Lebensdauer stellt sich die Versorgungsfrage. Die Verordnung senkt die Menge an F-Gasen, die in der EU in Verkehr gebracht werden darf, schrittweise ab. Für ein Gerät, das zwanzig Jahre laufen soll, ist die Verfügbarkeit von Kältemittel und Ersatzteilen ein Punkt für das Angebotsgespräch.
  3. Die Auswahl ist bereits entschieden. Wer heute ein förderfähiges Gerät bis 12 Kilowatt kauft, greift in sechs von zehn Fällen zu Propan, ohne darüber nachgedacht zu haben. Die Effizienz spricht nicht dagegen: Worauf es dabei ankommt, steht im Beitrag zur Jahresarbeitszahl.

Häufige Fragen

Welches Kältemittel ist in einer Wärmepumpe? In förderfähigen Luft-Wasser-Geräten bis 12 Kilowatt ist es heute meist Propan (R290) mit 60 Prozent, gefolgt von R32 mit 26 und R410A mit 12 Prozent.

Was ändert sich 2027? Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Wärmepumpen bis 12 Kilowatt mit einem Kältemittel ab GWP 150 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das betrifft R32, R410A, R454B und R452B, nicht aber Propan.

Darf ich eine Wärmepumpe mit R32 weiter betreiben? Ja. Das Verbot betrifft das Inverkehrbringen neuer Geräte, nicht den Betrieb, die Wartung oder das Nachfüllen bestehender Anlagen.

Ist Propan gefährlich? Es ist brennbar, weshalb für den Aufstellort Abstände zu Öffnungen wie Lichtschächten und Kellerfenstern gelten. Die Füllmenge einer Einfamilienhaus-Wärmepumpe liegt typischerweise im Bereich weniger hundert Gramm.

Was bedeutet GWP? Das Treibhauspotenzial eines Stoffes im Vergleich zu Kohlendioxid über 100 Jahre. R32 hat nach Anhang I der Verordnung den Wert 675, Propan liegt bei etwa 3.

Warum ist der Anteil von Propan 2026 so stark gestiegen? Weil die verschärfte Schallanforderung der Förderung seit Januar 2026 überproportional R32-Geräte von der Liste genommen hat. Sie sind im Median sechs Dezibel lauter als Propangeräte.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, Anhang I und Anhang IV
  2. BAFA: Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf- und Effizienznachweis
  3. Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 21.12.2023, BAnz AT 29.12.2023 B1