Das Wichtigste auf den Punkt gebracht
- Fernwärme versorgt 15 Prozent der Wohnungen, aber nur 6,7 Prozent der Wohngebäude. Die zweite Zahl zählt für ein Einfamilienhaus.
- In 8.490 der 10.786 Gemeinden liegt der Anteil unter fünf Prozent.
- Nur 20 der 400 Kreise erreichen 20 Prozent.
- Seit Juli 2026 knüpft das Gebäudegesetz keine Pflicht mehr an die kommunale Wärmeplanung.
Vergleiche zwischen Fernwärme und Wärmepumpe folgen fast immer demselben Aufbau: Wirkungsgrad, Anschaffungskosten, Betriebskosten, Abhängigkeit vom Versorger. Das ist alles richtig, und es beantwortet die Frage für die meisten Häuser trotzdem nicht.
Denn vorher steht eine andere: Liegt hier überhaupt eine Leitung?
Diese Frage lässt sich beantworten. Der Zensus 2022 hat für jedes Wohngebäude in Deutschland den Energieträger der Heizung erhoben, bis auf Gemeindeebene.
15 Prozent der Wohnungen, aber 6,7 Prozent der Gebäude
Die Zahl, die überall zitiert wird, stammt aus der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 25. Juni 2024: 15 Prozent aller Wohnungen werden mit Fernwärme beheizt. Zum Vergleich nennt sie 56 Prozent Gas und 19 Prozent Öl.
Rechnet man dieselbe Erhebung auf Wohngebäude statt auf Wohnungen um, kommen 6,7 Prozent heraus.
Beide Zahlen sind korrekt. Der Unterschied kommt daher, dass Fernwärme überwiegend in großen Gebäuden liegt: Ein angeschlossener Wohnblock bringt dreißig Wohnungen in die Statistik und ein Gebäude. Berlin zeigt das deutlich: 43 Prozent der Wohnungen hängen an der Fernwärme, aber 20,6 Prozent der Gebäude. In Hamburg sind es 35 gegen 18,2 Prozent.
Wer ein Einfamilienhaus besitzt, braucht die zweite Zahl. Die erste beschreibt ein anderes Land.
Der Median je Gemeinde liegt bei 2,2 Prozent
Der Bundeswert von 6,7 Prozent verdeckt die eigentliche Nachricht. Über die 10.786 Gemeinden gerechnet liegt der Median bei 2,2 Prozent.
| Fernwärmeanteil der Gebäude | Gemeinden | Anteil der Wohngebäude |
|---|---|---|
| unter 2 % | 4.818 | 27,5 % |
| 2 bis 5 % | 3.672 | 34,8 % |
| 5 bis 10 % | 1.397 | 16,2 % |
| 10 bis 20 % | 580 | 13,9 % |
| ab 20 % | 319 | 7,7 % |
In 8.490 der 10.786 Gemeinden liegt der Anteil unter fünf Prozent. Dort stehen 62 Prozent aller beheizten Wohngebäude Deutschlands. Nur 319 Gemeinden erreichen 20 Prozent.
Auf Kreisebene ist das Bild dasselbe. Von den 400 Kreisen erreichen 74 den Wert von zehn Prozent, 20 den von zwanzig und acht den von dreißig. Der Median liegt bei 4,2 Prozent. Die Spitze bilden Flensburg mit 92,6 Prozent und Wolfsburg mit 66,9, zwei Städte mit historisch gewachsenen Netzen. Kreisfreie Städte liegen im Median bei 9,7 Prozent, Landkreise bei 3,5.
Die räumliche Verteilung dieser und der übrigen Energieträger lässt sich im Wärmeatlas für jeden Kreis und jede Gemeinde nachschlagen.
Es gibt diesen einen Satz, den ich ständig höre: Ich warte noch auf die Wärmeplanung. Das klärt sich meistens mit einem Anruf beim Stadtwerk. Liegt in dieser Straße eine Leitung, wird hier absehbar gebaut? Oft heißt die Antwort nein, und dann ist zwei Jahre lang auf etwas gewartet worden, das nicht kommt. Ein Wärmeplan weist Gebiete aus, mehr nicht, er verpflichtet keinen Versorger zum Ausbau. Wer eine Leitung vor dem Haus liegen hat, soll sich ein Angebot holen. Alle anderen entscheiden über ihr eigenes Haus.
Alexander MüllerArchitekt und Mitgründer von Enter, der neutralen Plattform für Wärmepumpe, Photovoltaik & EnergiemanagementDer Wärmeplan sagt nicht, dass gebaut wird
Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet in § 4 Absatz 2 die Länder dafür zu sorgen, dass Wärmepläne vorliegen:
- bis zum 30. Juni 2026 für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern zum 1. Januar 2024,
- bis zum 30. Juni 2028 für alle übrigen.
Für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen.
Ein Wärmeplan ist eine Planung, keine Zusage. Er teilt das Gemeindegebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein. Ob in einer bestimmten Straße tatsächlich eine Leitung verlegt wird, hängt danach an der Wirtschaftlichkeit für den Versorger und an der Zahl der Anschlusswilligen.
Bei einem Ausgangswert von 2,2 Prozent im Median heißt Ausbau in den meisten Gemeinden zudem: von fast nichts auf wenig.
Die 65-Prozent-Regel ist seit Juli 2026 weggefallen
Die Verknüpfung zwischen Heizungstausch und Wärmeplanung stammte aus dem Gebäudeenergiegesetz. Dessen § 71 verlangte, dass eine neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben wird, mit Fristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt waren.
Diese Regelung gibt es nicht mehr. Mit dem Gesetz vom 23. Juli 2026 wurde das Gebäudeenergiegesetz zum Gebäudemodernisierungsgesetz umgebaut. § 71 ist weggefallen, ebenso die §§ 47 bis 55, 72 und 73. Im konsolidierten Gesetzestext kommt das Wort Wärmeplanung nicht mehr vor.
An seine Stelle tritt § 42, der zehn Optionen für den Heizungsersatz nebeneinanderstellt, darunter die Wärmepumpe und die Hausübergabestation zum Anschluss an ein Wärmenetz. Wer sich für Gas oder Öl entscheidet, muss nach § 43 ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nachweisen: 10 Prozent ab 2029, 15 ab 2030, 30 ab 2035 und 60 ab 2040.
Für die Entscheidung bedeutet das: Das Warten auf den Wärmeplan hat seinen rechtlichen Anlass verloren. Es bleibt nur der wirtschaftliche, und der hängt daran, ob am eigenen Haus ein Anschluss entsteht.
Preisgleitklausel, Anschlusszwang, Heizflächen
Liegt eine Leitung an und wird angeschlossen, ist der Vergleich echt. Dann zählen die Punkte, die überall stehen, und drei, die seltener genannt werden.
- Die Preisgleitklausel. Der Fernwärmepreis wird nicht verhandelt, sondern über eine Formel fortgeschrieben. Welche Indizes darin stehen, entscheidet über die Kosten der nächsten Jahrzehnte.
- Der Anschlusszwang. Manche Gemeinden haben einen Anschluss- und Benutzungszwang in der Satzung. Wo er gilt, ist die Frage bereits beantwortet.
- Das Gebäude bleibt unverändert. Fernwärme stellt keine Anforderungen an die Vorlauftemperatur des Hauses. Eine Wärmepumpe tut das, und wie stark, hängt an den vorhandenen Heizflächen. Was das für den Preis bedeutet, steht in der Kostenrechnung.
Häufige Fragen
Wie viele Häuser in Deutschland haben Fernwärme? Nach dem Zensus 2022 werden 6,7 Prozent der beheizten Wohngebäude mit Fernwärme versorgt. Bezogen auf Wohnungen sind es 15 Prozent, weil Fernwärme überwiegend in großen Gebäuden liegt.
Lohnt es sich, auf die kommunale Wärmeplanung zu warten? Nur, wenn eine Leitung in der Nähe liegt oder der Versorger den Ausbau der Straße bereits vorgesehen hat. Ein Wärmeplan weist Gebiete aus und verpflichtet niemanden, dort zu bauen.
Bis wann müssen die Wärmepläne vorliegen? Bis zum 30. Juni 2026 für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern, bis zum 30. Juni 2028 für alle übrigen.
Gilt die 65-Prozent-Regel noch? Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz vom 23. Juli 2026 ist der frühere § 71 weggefallen. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gilt stattdessen ein steigender Pflichtanteil klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029.
Muss eine alte Heizung ausgetauscht werden? Die frühere Austauschpflicht für Kessel ab 30 Jahren stand im weggefallenen § 72. Eine Pflicht allein wegen des Alters besteht nicht mehr.
Wo ist Fernwärme am weitesten verbreitet? Unter den Kreisen führen Flensburg mit 92,6 Prozent der Wohngebäude und Wolfsburg mit 66,9 Prozent. Die Marke von 20 Prozent erreichen nur 20 der 400 Kreise.



