Das Wichtigste auf den Punkt gebracht
- In Deutschland stehen rund 11,7 Millionen Kamin- und Kachelöfen, mehr als doppelt so viele wie Ölheizungen.
- Bei etwa 1,4 Millionen davon hat der Schornsteinfeger bereits einen Zeitpunkt für Nachrüstung oder Stilllegung festgesetzt.
- Maßgeblich ist das Datum auf dem Typschild. Offene Kamine, Grundöfen und Öfen von vor 1950 sind ausgenommen.
- Wer den Ofen behält, behält auch den Schornsteinfeger, selbst wenn die Zentralheizung längst eine Wärmepumpe ist.
Wer über Heizungen in Deutschland redet, redet über Gas und Öl. Die Statistik des Schornsteinfegerhandwerks stellt einen Dritten daneben: Rund 11,7 Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe stehen in deutschen Gebäuden, mehr als doppelt so viele wie Ölheizungen. Das steht in den Erhebungen 2025 des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks.
Eine Einzelraumfeuerungsanlage ist dabei die amtliche Bezeichnung für das, was im Katalog Kaminofen, Kachelofen oder Schwedenofen heißt: eine Feuerstätte, die in erster Linie den Raum beheizt, in dem sie steht.
Der Ofen ist häufiger als die Ölheizung
Das Schornsteinfegerhandwerk beaufsichtigt insgesamt über 32 Millionen Feuerungsanlagen. Aufgeteilt nach Art ergibt sich diese Reihenfolge:
| Art der Feuerstätte | Anzahl | Anteil |
|---|---|---|
| Gasheizungen, alle Bauarten | rund 14,8 Mio. | 46,0 % |
| Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe | rund 11,7 Mio. | 36,2 % |
| Ölheizungen, Heizwert und Brennwert | rund 4,7 Mio. | 14,5 % |
| Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe ohne Öfen | rund 1,2 Mio. | 3,6 % |
Quelle: ZIV, Erhebungen 2025, Abschnitt 2. Die Anteile sind die dort ausgewiesenen Prozentwerte, zu Gruppen zusammengefasst.
Gasheizungen kommen als Gruppe auf mehr, verteilen sich in der Erhebung aber auf elf einzelne Bauarten. Der Ofen steht dort als eine Position und liegt damit vor jeder einzelnen davon. Das hat einen einfachen Grund: Ein Haus hat eine Heizung, aber es kann zwei Öfen haben, und ein Ofen verschwindet selten. Er wird nicht ersetzt, wenn er nicht mehr gebraucht wird, er bleibt einfach stehen.
Bei 1,4 Millionen Öfen läuft eine Frist
Bei rund 1,4 Millionen dieser Öfen hat der Schornsteinfeger einen Zeitpunkt für die Nachrüstung oder die Außerbetriebnahme festgesetzt. Das ist jeder achte Ofen im Land.
Dahinter steht § 26 der 1. BImSchV. Ein Ofen, der vor dem 22. März 2010 errichtet wurde, darf nur weiterlaufen, wenn er zwei Grenzwerte einhält: 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter und 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter. Der Nachweis läuft über die Prüfstandsbescheinigung des Herstellers oder über eine Messung durch den Schornsteinfeger.
Wer diesen Nachweis nicht führen konnte, hatte je nach Alter des Geräts einen Stichtag. Die Verordnung staffelt nach dem Datum auf dem Typschild:
| Datum auf dem Typschild | Nachrüsten oder stilllegen bis |
|---|---|
| bis 31. Dezember 1974 oder nicht mehr feststellbar | 31. Dezember 2014 |
| 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984 | 31. Dezember 2017 |
| 1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994 | 31. Dezember 2020 |
| 1. Januar 1995 bis 21. März 2010 | 31. Dezember 2024 |
Quelle: § 26 Absatz 2 der 1. BImSchV.
Der letzte dieser Termine ist im Dezember 2024 abgelaufen. Für Öfen, die nach dem 22. März 2010 errichtet wurden, gilt die Übergangsregelung nicht, sie erfüllen die Anforderungen ab Werk.
Fünf Ausnahmen, die den Unterschied machen
Absatz 3 nimmt ganze Gruppen aus. Wer einen alten Ofen hat, prüft zuerst diese Liste:
- Herde und Backöfen unter 15 Kilowatt, nicht gewerblich genutzt.
- Offene Kamine, die ohnehin nur gelegentlich betrieben werden dürfen.
- Grundöfen, also handwerklich vor Ort gesetzte Speicheröfen.
- Öfen, die eine Wohnung allein beheizen. Wo es keine andere Wärmequelle gibt, greift die Pflicht nicht.
- Öfen von vor dem 1. Januar 1950, wenn sich gegenüber dem Schornsteinfeger glaubhaft machen lässt, dass sie vor diesem Datum hergestellt oder errichtet wurden. Die Verordnung lässt beides gelten, nicht nur das Baujahr.
Die vierte Ausnahme ist die, die in der Praxis am meisten verschoben wird: Sie entfällt in dem Moment, in dem eine Zentralheizung dazukommt.
Eingemauerte Einsätze stehen in Absatz 4 und nicht in dieser Liste. Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze und vergleichbare eingemauerte Geräte sind von den Fristen des Absatzes 2 ausgenommen, müssen aber bis zu denselben Zeitpunkten mit einer nachgeschalteten Einrichtung zur Minderung der Staubemission ausgestattet werden. Ausgenommen von der Nachrüstung sind sie also nicht.
Der Ofen kommt in der Beratung fast immer zu spät zur Sprache. Über die Heizung wird geredet, der Ofen im Wohnzimmer ist für viele gar kein Thema, der steht halt da. Dabei hängt an ihm der ganze Rest: solange er da ist, bleibt der Bezirksschornsteinfeger, bleibt der Feuerstättenbescheid, bleibt der Termin. Ich frage inzwischen früh danach, weil sich das beim Heizungstausch nebenbei mitentscheiden lässt. Wer den Ofen wirklich nutzt, behält ihn natürlich. Nur sollte das eine Entscheidung sein und kein Versehen.
Alexander MüllerArchitekt und Mitgründer von Enter, der neutralen Plattform für Wärmepumpe, Photovoltaik & EnergiemanagementDer Ofen und die Wärmepumpe
Für ein Haus mit neuer Heizung ist der Ofen eine Frage mit Folgekosten. Wer ihn behält, behält den Bezirksschornsteinfeger, den Feuerstättenbescheid und die wiederkehrenden Termine. Wer ihn stilllegen lässt, ist die Sache los. Welche Beträge daran hängen, steht im Beitrag zu den Kosten für den Schornsteinfeger.
Als Ergänzung zu einer Wärmepumpe ist ein Ofen technisch unproblematisch, weil beide unabhängig voneinander arbeiten. Er ersetzt aber keine Auslegung: Eine Anlage, die nur mit Ofen warm wird, ist zu klein gerechnet. Was dabei zählt, steht in der Heizlastberechnung.
Holz als Zentralheizung ist eine andere Größenordnung
Neben den 11,7 Millionen Öfen zählt die Erhebung rund 1,15 Millionen Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ein ganzes Haus versorgen. Die Tabelle weiter oben nennt für dieselbe Gruppe 1,2 Millionen: Das ist der Wert aus Abschnitt 2 der Erhebung, die 1,15 Millionen ergeben sich aus der Brennstofftabelle in Abschnitt 3.5, die einzelne Brennstoffe nicht mitzählt. Die Aufteilung nach Brennstoff ist eindeutig:
| Anlagenart | Kohle | Naturholz | Pellets |
|---|---|---|---|
| mechanisch beschickt | 1.460 | 86.260 | 467.660 |
| handbeschickt | 72.690 | 518.680 | keine Angabe |
Quelle: ZIV, Erhebungen 2025, Abschnitte 3.5.1 und 3.5.2.
467.660 Pelletheizungen stehen rund 591.000 handbeschickten Scheitholzkesseln und Kohleanlagen gegenüber. Die automatisch beschickte Holzheizung ist also noch in der Minderheit gegenüber der, bei der jemand nachlegt.
Häufige Fragen
Wie viele Kaminöfen gibt es in Deutschland? Rund 11,7 Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, nach der Erhebung des Schornsteinfegerhandwerks für 2025.
Wie viele Öfen müssen nachgerüstet oder stillgelegt werden? Bei etwa 1,4 Millionen Feuerstätten war der Zeitpunkt für Nachrüstung oder Außerbetriebnahme bereits festgesetzt. Das ist rund jeder achte Ofen.
Welche Grenzwerte muss ein alter Ofen einhalten? 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter und 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter, nach § 26 Absatz 1 der 1. BImSchV.
Welche Fristen gelten nach Baujahr? Öfen bis 1974 mussten bis Ende 2014 nachgerüstet oder stillgelegt sein, Baujahre 1975 bis 1984 bis Ende 2017, 1985 bis 1994 bis Ende 2020 und 1995 bis zum 21. März 2010 bis Ende 2024.
Welche Öfen sind ausgenommen? Herde und Backöfen unter 15 Kilowatt, offene Kamine, Grundöfen, Öfen als einzige Wärmequelle einer Wohnung und Geräte, die nachweislich vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden. Eingemauerte Kamin- und Kachelofeneinsätze fallen unter Absatz 4: Für sie gelten die Fristen nicht, die Pflicht zur Staubminderung aber schon.
Gilt die Pflicht auch für neue Öfen? Nein. Geräte, die nach dem 22. März 2010 errichtet wurden, fallen nicht unter die Übergangsregelung.
Kann ich Ofen und Wärmepumpe zusammen betreiben? Ja, beide arbeiten unabhängig voneinander. Die Wärmepumpe muss aber für das Haus ausgelegt sein und nicht für das Haus plus Ofen.
Wie viele Pelletheizungen gibt es? 467.660 mechanisch beschickte Pelletanlagen, ohne die Einzelraumöfen. Dazu kommen rund 679.000 Anlagen für Naturholz und Kohle.



